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@ -128,7 +128,7 @@ Die Tagesordnung enthält zumindest
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\item Bericht des Generalsekretärs,
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\item Bericht des Generalsekretärs,
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\item Berichte der Ausschüsse,
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\item Berichte der Ausschüsse,
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\item Entlastung des Koordinierungsausschusses und des Generalsekretärs,
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\item Entlastung des Koordinierungsausschusses und des Generalsekretärs,
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\item gestellte Anträge zur Geschäftsordnung gemäß § 7,
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\item gestellte Anträge zur Geschäftsordnung gemäß \ref{go-antraege},
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\item die vom letzten Plenum für die aktuelle Sitzung bestimmten Tagesordnungspunkte,
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\item die vom letzten Plenum für die aktuelle Sitzung bestimmten Tagesordnungspunkte,
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\item anstehende Wahlen des Generalsekretärs, der Ausschüsse und des nächsten Austragungsortes,
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\item anstehende Wahlen des Generalsekretärs, der Ausschüsse und des nächsten Austragungsortes,
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\item Festsetzung weiterer Plena,
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\item Festsetzung weiterer Plena,
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@ -141,7 +141,7 @@ Die Tagesordnung enthält zumindest
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Auf Antrag kann die Versammlungsleitung weitere Plena einberufen.
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Auf Antrag kann die Versammlungsleitung weitere Plena einberufen.
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\Clause{title=Anträge zur Geschäftsordnung}
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\Clause{title=Anträge zur Geschäftsordnung}\label{go-antraege}
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Ein Antrag zur Geschäftsordnung erfolgt durch Heben beider Hände. Sie ist sofort zu behandeln, Redende dürfen hierdurch nicht unterbrochen werden.
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Ein Antrag zur Geschäftsordnung erfolgt durch Heben beider Hände. Sie ist sofort zu behandeln, Redende dürfen hierdurch nicht unterbrochen werden.
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@ -166,7 +166,7 @@ Wahlen und Beschlüsse dürfen nur nach den in dieser Geschäftsordnung festgele
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Die Besetzung der zu wählenden Organe wird von den Mitgliedern der Bundesfachschaftentagung durch Abstimmung mit einfacher Mehrheit geregelt.
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Die Besetzung der zu wählenden Organe wird von den Mitgliedern der Bundesfachschaftentagung durch Abstimmung mit einfacher Mehrheit geregelt.
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Bei mehreren Kandidaten ist derjenige Kandidat gewählt, welcher die meisten "Ja" - Stimmen auf sich vereint. Bei Stimmengleichheit entscheidet eine Stichwahl. Gegebenenfalls findet § 8c (4) Anwendung.
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Bei mehreren Kandidaten ist derjenige Kandidat gewählt, welcher die meisten "Ja" - Stimmen auf sich vereint. Bei Stimmengleichheit entscheidet eine Stichwahl. Gegebenenfalls findet \ref{wahl-ablehnung} Anwendung.
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Für Gültigkeit muss der gewählte Kandidat die Wahl annehmen.
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Für Gültigkeit muss der gewählte Kandidat die Wahl annehmen.
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@ -180,13 +180,13 @@ Der Generalsekretär prüft zu Beginn der Bundesfachschaftentagung der Elektrote
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\SubClause{title=Mehrheiten und Abstimmungsmodi}
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\SubClause{title=Mehrheiten und Abstimmungsmodi}
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Einfache Stimmenmehrheit bedeutet, dass die Zahl der "Ja" - Stimmen die der "Nein" - Stimmen überwiegt, sofern nicht §8c (4) der Geschäftsordnung der Bundesfachschaftentagung der Elektrotechnik erfüllt ist.
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Einfache Stimmenmehrheit bedeutet, dass die Zahl der "Ja" - Stimmen die der "Nein" - Stimmen überwiegt, sofern nicht \ref{wahl-ablehnung} der Geschäftsordnung der Bundesfachschaftentagung der Elektrotechnik erfüllt ist.
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Zweidrittelmehrheit bedeutet, dass die Zahl der "Ja" - Stimmen mindestens das Doppelte der "Nein" - Stimmen beträgt, sofern nicht §8c (4) der Geschäftsordnung der Bundesfachschaftentagung der Elektrotechnik erfüllt ist.
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Zweidrittelmehrheit bedeutet, dass die Zahl der "Ja" - Stimmen mindestens das Doppelte der "Nein" - Stimmen beträgt, sofern nicht \ref{wahl-ablehnung} der Geschäftsordnung der Bundesfachschaftentagung der Elektrotechnik erfüllt ist.
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Absolute Mehrheit bedeutet, dass mehr als die Hälfte der anwesenden Mitglieder mit "Ja" abgestimmt haben.
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Absolute Mehrheit bedeutet, dass mehr als die Hälfte der anwesenden Mitglieder mit "Ja" abgestimmt haben.
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Ein Antrag ist abgelehnt, wenn mehr als die Hälfte der Stimmen als "Enthaltungen" abgegeben werden. Dies gilt nicht für Geschäftsordnungsanträge.
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Ein Antrag ist abgelehnt, wenn mehr als die Hälfte der Stimmen als "Enthaltungen" abgegeben werden. Dies gilt nicht für Geschäftsordnungsanträge.\label{wahl-ablehnung}
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Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.
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Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.
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