From 36ad99e930c1e1ffbd5ad13a4dc72c226a922dc8 Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: nataschag Date: Sat, 1 Jun 2024 15:50:18 +0200 Subject: [PATCH] redaktionelles --- geschaeftsordnung.md | 10 +++++----- 1 file changed, 5 insertions(+), 5 deletions(-) diff --git a/geschaeftsordnung.md b/geschaeftsordnung.md index c1b1b69..b98e821 100644 --- a/geschaeftsordnung.md +++ b/geschaeftsordnung.md @@ -22,7 +22,7 @@ Stand: XX. BuFaTa in XXX: XXXXX 20XX * Mit der Anmeldung verpflichten sich die Teilnehmenden die Tagungsgebühren zu entrichten. Spätestens bei Ankunft müssen die Tagungsgebühren bezahlt werden. ## § 3 Versammlungsleitung - * Die anwesenden Mitglieder wählen zu Beginn der Tagung die Versammlungsleitung mit einfacher Stimmehrheit. + * Die anwesenden Mitglieder wählen zu Beginn der Tagung die Versammlungsleitung mit einfacher Stimmenmehrheit. * Die Versammlungsleitung ist für die Einhaltung der Geschäftsordnung zuständig. * Die Versammlungsleitung leitet die Diskussion im Plenum. Die Versammlungsleitung erteilt das Wort in der Reihenfolge der Wortmeldungen. Wortmeldungen sind durch Handzeichen anzuzeigen. Die Redeliste wird unterbrochen durch * einen Antrag zur Geschäftsordnung, @@ -35,8 +35,8 @@ Stand: XX. BuFaTa in XXX: XXXXX 20XX * Gegen alle Entscheidungen der Versammlungsleitung kann nur unverzüglich Einspruch eingelegt werden. Über den Einspruch entscheiden die anwesenden Mitglieder mit einfacher Stimmenmehrheit. ## § 4 Protokollführung - * Die anwesenden Mitglieder der Tagung wählen nach Vorschlag der Versammlungsleitung zu Beginn jedes Plenums die Protokollführung, für das jeweilige Plenum. - * Die Protokollführung wird von mindestens einer Person übernommen, welche verantwortlich für die sachgerechte Einhaltung des Protokolls nach §4 (4) ist. + * Die anwesenden Mitglieder der Tagung wählen nach Vorschlag der Versammlungsleitung zu Beginn jedes Plenums die Protokollführung für das jeweilige Plenum. + * Die Protokollführung wird von mindestens einer Person übernommen, welche verantwortlich für die sachgerechte Einhaltung des Protokolls nach Abs. (4) ist. * Die Wahl erfolgt mit einfacher Stimmenmehrheit. * Die Plena-Protokolle sollen die Mitschriften der jeweiligen Plena enthalten. Insbesondere folgende Inhalte sind zu berücksichtigen: * die anwesenden Mitglieder der BuFaTa ET, @@ -44,8 +44,8 @@ Stand: XX. BuFaTa in XXX: XXXXX 20XX * die genehmigte Tagesordnung, * den Wortlaut der gestellten Anträge und deren Abstimmungsergebnisse, * den Wortlaut der schriftlichen Anfragen und deren Beantwortungen, - * Äußerungen, von denen ausdrücklich die Aufnahme ins Protokoll verlangt wird - * Eine Übersicht der vorgestellten und abgehaltenen Arbeitskreise, sowie ggf. deren Ergebnisse. + * Äußerungen, von denen ausdrücklich die Aufnahme ins Protokoll verlangt wird, + * eine Übersicht der vorgestellten und abgehaltenen Arbeitskreise, sowie ggf. deren Ergebnisse. * Die Protokollierung von Arbeitskreisen ist von der jeweiligen Arbeitskreisleitung sicherzustellen. Die Aufgabe kann auf Teilnehmende eines Arbeitskreises delegiert werden. * Die Arbeitskreis-Protokolle sollen die Mitschriften der jeweiligen Arbeitskreise enthalten. Insbesondere folgende Inhalte sind zu berücksichtigen: * Anwesende Personen samt Hochschulzugehörigkeit (ggf. Fachschaftszugehörigkeit),