From 64713f339bee458b322affb1a1de33a461b77594 Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: Natascha <2160962@stud.hs-mannheim.de> Date: Wed, 24 Apr 2024 20:39:45 +0200 Subject: [PATCH] ergaenzung generalsekretariat --- geschaeftsordnung.md | 10 +++++----- 1 file changed, 5 insertions(+), 5 deletions(-) diff --git a/geschaeftsordnung.md b/geschaeftsordnung.md index 7214e69..4aac457 100644 --- a/geschaeftsordnung.md +++ b/geschaeftsordnung.md @@ -39,7 +39,7 @@ Stand: XX. BuFaTa in XXX: XXXXX 20XX * Die Protokollführung wird von mindestens einer Person übernommen, welche verantwortlich für die sachgerechte Einhaltung des Protokolls nach §4 (4) ist. * Die Wahl erfolgt mit einfacher Stimmenmehrheit. * Die Plena-Protokolle sollen die Mitschriften der jeweiligen Plena enthalten. Insbesondere folgende Inhalte sind zu berücksichtigen: - * die anwesenden Mitglieder der Bundesfachschaftentagung der Elektrotechnik, + * die anwesenden Mitglieder der BuFaTa ET, * den Wortlaut der Änderungen des letzten Protokolls, * die genehmigte Tagesordnung, * den Wortlaut der gestellten Anträge und deren Abstimmungsergebnisse, @@ -79,12 +79,12 @@ Wird von der BuFaTa ET vor Erledigung der Tagesordnung der Verlust der Beschluss * Feststellung der Beschlussfähigkeit, * Genehmigung der Tagesordnung, * Berichte der Mitglieder, - * Bericht der Generalsekretärin, + * Bericht der Generalsekretärin und des Generalsekretariats, * Berichte der Ausschüsse, * Entlastung des Koordinierungsausschusses und der Generalsekretärin, - * gestellte Anträge zur Geschäftsordnung gemäß § 7, + * gestellte Anträge zur Geschäftsordnung gemäß §7, * die vom letzten Plenum für die aktuelle Sitzung bestimmten Tagesordnungspunkte, - * anstehende Wahlen der Generalsekretärin, der Ausschüsse und des nächsten Austragungsortes, + * anstehende Wahlen der Generalsekretärin, des Generalsekretariats, der Ausschüsse und des nächsten Austragungsortes, * Festsetzung weiterer Plena, * Verschiedenes. @@ -115,7 +115,7 @@ Wahlen und Beschlüsse dürfen nur nach den in dieser Geschäftsordnung festgele ## § 8b Stimmführung und Stimmrecht * Jedes anwesende Mitglied hat eine Stimme. - * Die Mitglieder regeln jeweils ihre Stimmführung. Delegation an oder Stimmführung für andere Mitglieder ist nach der Satzung der BuFaTa ET § 12 zulässig. + * Die Mitglieder regeln jeweils ihre Stimmführung. Delegation an oder Stimmführung für andere Mitglieder ist nach der Satzung der BuFaTa ET §12 zulässig. * Die Generalsekretärin prüft zu Beginn der BuFaTa ET, ob die Delegation im Sinne der Satzung der BuFaTa ET stimmberechtigt ist. Im Zweifelsfall entscheiden die anwesenden Mitglieder über die Mitgliedschaft einer Fachschaft beziehungsweise Anerkennung einer Delegation. ## § 8c Mehrheiten und Abstimmungsmodi