From 13aa8b2babc478d167da607cab6a68d7d90b6cd6 Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: Dominik Rimpf Date: Wed, 26 Oct 2022 01:53:45 +0200 Subject: [PATCH 1/4] =?UTF-8?q?=C3=84nderungsvorschl=C3=A4ge=20Satzungsaus?= =?UTF-8?q?schuss?= MIME-Version: 1.0 Content-Type: text/plain; charset=UTF-8 Content-Transfer-Encoding: 8bit --- geschaeftsordnung.md | 48 ++++++++++++++++++++++++++------------------ 1 file changed, 28 insertions(+), 20 deletions(-) diff --git a/geschaeftsordnung.md b/geschaeftsordnung.md index 248b6dd..d183a08 100644 --- a/geschaeftsordnung.md +++ b/geschaeftsordnung.md @@ -1,9 +1,12 @@ # Geschäftsordnung der Bundesfachschaftentagung der Elektrotechnik -Stand: 80. BuFaTa in Ulm: Sommer 2017 +Stand: XX. BuFaTa in XXX: XXXXX 20XX + +## § 0 Genera + * Alle Personenbezeichnungen in der Satzung und der Geschäftsordnung beziehen sich, ungeachtet ihrer grammatikalischen Form, in gleicher Weise auf alle Geschlechter. ## § 1 Einladung zur Tagung - * Der Generalsekretär hat bis spätestens sechs (6) Wochen vor der Tagung alle Mitglieder zur Teilnahme an der Bundesfachschaftentagung der Elektrotechnik schriftlich einzuladen. Mit der Einladung beruft der Generalsekretär das Eröffnungsplenum ein. + * Die Generalsekretärin hat bis spätestens sechs (6) Wochen vor der Tagung alle Mitglieder zur Teilnahme an der Bundesfachschaftentagung der Elektrotechnik schriftlich einzuladen. Mit der Einladung beruft die Generalsekretärin das Eröffnungsplenum ein. * Die Einladung enthält zumindest: * den Wortlaut von Änderungsanträgen an der Satzung, * den Wortlaut weiterer bisher eingegangener Anträge, @@ -12,11 +15,11 @@ Stand: 80. BuFaTa in Ulm: Sommer 2017 * den Austragungsort der Tagung, * Vorschläge für Arbeitsgruppen, * Höhe der Tagungsgebühren. - * Zum Zeitpunkt der Einladung muss die Informationen auf der offiziellen Webseite der Bundesfachschaftentagung Elektrotechnik (http://www.bufata-et.de) verfügbar sein. + * Zum Zeitpunkt der Einladung müssen die Informationen über die offizielle Webseite der Bundesfachschaftentagung Elektrotechnik (http://www.bufata-et.de) verfügbar sein. ## § 2 Anmeldung zur Tagung * Die Anmeldung der Mitglieder zur Tagung erfolgt schriftlich an das ausrichtende Mitglied zu einer vom ausrichtenden Mitglied zu nennenden Frist unter Angabe der Anzahl der teilnehmenden Delegierten. Abweichend hierzu kann die Anmeldung auf anderem Wege erfolgen, wenn das ausrichtende Mitglied dem zustimmt. - * Mit der Anmeldung verpflichten sich die Teilnehmer die Tagungsgebühren zu entrichten. Spätestens bei Ankunft müssen die Tagungsgebühren bezahlt werden. + * Mit der Anmeldung verpflichten sich die Teilnehmenden die Tagungsgebühren zu entrichten. Spätestens bei Ankunft müssen die Tagungsgebühren bezahlt werden. ## § 3 Versammlungsleitung * Die anwesenden Mitglieder wählen zu Beginn der Tagung die Versammlungsleitung mit einfacher Stimmmehrheit. @@ -26,13 +29,14 @@ Stand: 80. BuFaTa in Ulm: Sommer 2017 * eine Aufforderung zur sofortigen Berichtigung, * eine Aufforderung zur kurzen Beantwortung direkter Fragen. * Die Versammlungsleitung kann Redende, die vom Verhandlungsgegenstand abschweifen, zur Sache verweisen. - * Die Versammlungsleitung kann Anwesende, welche die Ordnung verletzen, zur Ordnung rufen. Der Ordnungsruf und der Anlass hierzu dürfen von den nachfolgenden Redenden nicht behandelt werden. * Die Versammlungsleitung kann Redenden, die dreimal zur Sache verwiesen wurden, das Wort entziehen. + * Die Versammlungsleitung kann Anwesende, welche die Ordnung verletzen, zur Ordnung rufen. Der Ordnungsruf und der Anlass hierzu dürfen von den nachfolgenden Redenden nicht behandelt werden. + * Die Versammlungsleitung kann Anwesende, die wenigstens zweifach zur Ordnung gerufen wurden, des Plenums verweisen. * Gegen alle Entscheidungen der Versammlungsleitung kann nur unverzüglich Einspruch eingelegt werden. Über den Einspruch entscheiden die anwesenden Mitglieder mit einfacher Stimmenmehrheit. ## § 4 Protokollführung * Die anwesenden Mitglieder der Tagung wählen nach Vorschlag der Versammlungsleitung zu Beginn des ersten Plenums den Protokollführer mit einfacher Stimmmehrheit. - * Das Protokoll soll die Mitschriften von Plena und Arbeitskreisen aus dem BuFaTa-Wiki enthalten. Zudem sollte eine Übersicht über die verschiedenen Arbeitskreise aufgenommen werden. + * Das Protokoll soll die Mitschriften von Plena und Arbeitskreisen aus dem BuFaTa-Wiki enthalten. Zudem sollte eine Übersicht über die verschiedenen Arbeitskreise aufgenommen werden. * Bei den Plena-Protokollen sollte auf folgende Punkte geachtet werden: * die anwesenden Mitglieder der Bundesfachschaftentagung der Elektrotechnik, * den Wortlaut der Änderungen des letzten Protokolls, @@ -41,43 +45,43 @@ Stand: 80. BuFaTa in Ulm: Sommer 2017 * den Wortlaut der schriftlichen Anfragen und deren Beantwortungen, * Äußerungen, von denen ausdrücklich die Aufnahme ins Protokoll verlangt wird. * Bei Arbeitskreisen-Protkollen sollen mindestens folgende Punkte festgehalten werden: - * Anwesende Personen samt Hochschule, + * Anwesende Personen samt Hochschulzugehörigkeit (bei mehreren Mitgliedern einer Hochschule auch die Fachschaftszugehörigkeit), * Diskussions- bzw. Arbeitsgegenstand des AK * sowie Diskussionsinhalte oder bestenfalls Ergebnisse. - * Für die Ausfertigung des Protokolls ist dasjenige Mitglied zuständig, das den Protokollführer stellt. Das Protokoll sollte spätestens vier (4) Wochen nach Ende der Tagung dem Generalsekretär zugesandt werden. Dieser soll das Protokoll auf der offiziellen Webseite unverzüglich vorläufig zu veröffentlichen. + * Für die Ausfertigung des Protokolls ist dasjenige Mitglied zuständig, das die Protokollführerin stellt. Das Protokoll sollte spätestens vier (4) Wochen nach Ende der Tagung der Generalsekretärin zugesandt werden. Diese soll das Protokoll auf der offiziellen Webseite unverzüglich vorläufig zu veröffentlichen. ('soll [...] veröffentlichen' oder 'hat [...] zu veröffentlichen' im letzten Satz] * Das ausgefertigte Protokoll soll gegebenfalls mit Korrekturen auf der darauffolgenden BuFaTa ET vom Plenum genehmigt und dann vom Generalsekretär endgültig veröffentlicht werden. ## § 5 Beschlussfähigkeit Die Bundesfachschaftentagung ist nur in der Lage, Beschlüsse zu fassen und Wahlen abzuhalten, wenn sie beschlussfähig ist. ## § 5a Feststellung der Beschlussfähigkeit -Zu Beginn jeder Tagung stellt die Versammlungsleitung durch Aufruf die Anwesenheit der Delegierten der Mitglieder sowie die Tatsache der Beschlussfähigkeit gemäß §11 der Satzung der Bundesfachschaftentagung der Elektrotechnik fest. Der Antrag auf Feststellung der Beschlussfähigkeit ist nur vor Beginn eines neuen Tagesordnungspunktes, eines Wahlvorganges oder einer Abstimmung möglich. +Zu Beginn jeder Tagung stellt die Versammlungsleitung durch Aufruf die Anwesenheit der Mitglieder und delegierter Stimmen sowie die Tatsache der Beschlussfähigkeit gemäß §11 der Satzung der Bundesfachschaftentagung der Elektrotechnik fest. Der Antrag auf Feststellung der Beschlussfähigkeit ist nur vor Beginn eines neuen Tagesordnungspunktes, eines Wahlvorganges oder einer Abstimmung möglich. ## § 5b Verlust der Beschlussfähigkeit Wird von der Bundesfachschaftentagung der Elektrotechnik vor Erledigung der Tagesordnung der Verlust der Beschlussfähigkeit festgestellt, so wird die Tagung vorläufig geschlossen. Das heißt, es können keine Beschlüsse, mehr gefasst werden. Finden sich nicht innerhalb von 24 Stunden, maximal bis zum geplanten Ende der Tagung, die zur Beschlussfähigkeit notwendigen Mitglieder, so ist die Schließung endgültig. ## § 6 Tagesordnung - * Die Tagesordnung enthält einer Liste von Themen und Vorgängen, die von der Bundesfachschaftentagung abzuarbeiten sind. + * Die Tagesordnung enthält eine Liste von Themen und Vorgängen, die von der Bundesfachschaftentagung abzuarbeiten sind. * Außerhalb der Tagesordnung sind keine Wahlen oder Beschlüsse möglich. ## § 6a Aufstellung der Tagesordnung * Die vorläufige Tagesordnung wird vom Koordinierungsausschuss im Einvernehmen mit dem ausrichtenden Mitglied aufgestellt. - * Anträge zur Aufnahme von Tagesordnungspunkten in die vorläufige Tagesordnung müssen dem Generalsekretär mindestens drei (3) Wochen vor der Tagung vorliegen. + * Anträge zur Aufnahme von Tagesordnungspunkten in die vorläufige Tagesordnung müssen dem Generalsekretär mindestens drei Wochen vor der Tagung vorliegen. * Anträge zur Änderung des Wortlautes der Geschäftsordnung sind im Rahmen eines Tagesordnungspunktes möglich. ## § 6b Inhalt der Tagesordnung * Mit den Tagesordnungspunkten befasst sich die Tagung ausschließlich auf den Plena. * Die Tagesordnung enthält zumindest - * Begrüßung durch den Generalsekretär, + * Begrüßung durch die Generalsekretärin, * Feststellung der Beschlussfähigkeit, * Genehmigung der Tagesordnung, * Berichte der Mitglieder, - * Bericht des Generalsekretärs, + * Bericht der Generalsekretärin, * Berichte der Ausschüsse, - * Entlastung des Koordinierungsausschusses und des Generalsekretärs, + * Entlastung des Koordinierungsausschusses und der Generalsekretärin, * gestellte Anträge zur Geschäftsordnung gemäß § 7, * die vom letzten Plenum für die aktuelle Sitzung bestimmten Tagesordnungspunkte, - * anstehende Wahlen des Generalsekretärs, der Ausschüsse und des nächsten Austragungsortes, + * anstehende Wahlen der Generalsekretärin, der Ausschüsse und des nächsten Austragungsortes, * Festsetzung weiterer Plena, * Verschiedenes. @@ -103,13 +107,13 @@ Wahlen und Beschlüsse dürfen nur nach den in dieser Geschäftsordnung festgele ## § 8a Wahlen * Die Besetzung der zu wählenden Organe wird von den Mitgliedern der Bundesfachschaftentagung durch Abstimmung mit einfacher Mehrheit geregelt. - * Bei mehreren Kandidaten ist derjenige Kandidat gewählt, welcher die meisten "Ja" - Stimmen auf sich vereint. Bei Stimmengleichheit entscheidet eine Stichwahl. Gegebenenfalls findet § 8c (4) Anwendung. - * Für Gültigkeit muss der gewählte Kandidat die Wahl annehmen. + * Bei mehreren Kandidierenden ist diejenige Person gewählt, welche die meisten "Ja" - Stimmen auf sich vereint. Bei Stimmengleichheit entscheidet eine Stichwahl. Gegebenenfalls findet § 8c (4) Anwendung. + * Für Gültigkeit muss die gewählte Person die Wahl annehmen. ## § 8b Stimmführung und Stimmrecht * Jedes anwesende Mitglied hat eine Stimme. * Die Mitglieder regeln jeweils ihre Stimmführung. Delegation an oder Stimmführung für andere Mitglieder ist nach der Satzung der BuFaTa ET § 12 zulässig. - * Der Generalsekretär prüft zu Beginn der Bundesfachschaftentagung der Elektrotechnik, ob die Delegation im Sinne der Satzung der Bundesfachschaftentagung der Elektrotechnik stimmberechtigt ist. Im Zweifelsfalle entscheiden die anwesenden Mitglieder über die Mitgliedschaft einer Fachschaft beziehungsweise Anerkennung einer Delegation. + * Die Generalsekretärin prüft zu Beginn der Bundesfachschaftentagung der Elektrotechnik, ob die Delegation im Sinne der Satzung der Bundesfachschaftentagung der Elektrotechnik stimmberechtigt ist. Im Zweifelsfalle entscheiden die anwesenden Mitglieder über die Mitgliedschaft einer Fachschaft beziehungsweise Anerkennung einer Delegation. ## § 8c Mehrheiten und Abstimmungsmodi * Einfache Stimmenmehrheit bedeutet, dass die Zahl der "Ja" - Stimmen die der "Nein" - Stimmen überwiegt, sofern nicht §8c (4) der Geschäftsordnung der Bundesfachschaftentagung der Elektrotechnik erfüllt ist. @@ -119,11 +123,15 @@ Wahlen und Beschlüsse dürfen nur nach den in dieser Geschäftsordnung festgele * Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt. * Auf Verlangen eines anwesenden Mitglieds ist namentlich abzustimmen. -## § 9 Inkrafttreten +## § 9 Hausrecht +* Der ausrichtenden Fachschaft obliegt das Hausrecht. Sie kann in Abstimmung mit dem aktuellen Koordinierungsausschuss einzelne Teilnehmende der Tagung verweisen. + +## § 10 Inkrafttreten Diese Geschäftsordnung tritt sofort nach der Annahme durch die Bundesfachschaftentagung der Elektrotechnik in Kraft. -## § 10 Änderungsindex +## § 11 Änderungsindex * Die Geschäftsordnung wurde am 16.06.2001 in Rostock geändert. * Die Geschäftsordnung wurde am 05.06.2011 in Dresden geändert. * Die Geschäftsordnung wurde am 01.05.2014 in Berlin geändert. * Die Geschäftsordnung wurde am 28.05.2017 in Ulm geändert. + * Die Geschäftsordnung wurde am XX.XX.20XX in XXX geändert. -- 2.30.2 From 9caf55941dc82ac5e0626c19555bd13589f8249c Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: Natascha <2160962@stud.hs-mannheim.de> Date: Wed, 24 Apr 2024 20:14:17 +0200 Subject: [PATCH 2/4] 2024 aenderungen --- geschaeftsordnung.md | 57 +++++++++++++++++++++++--------------------- 1 file changed, 30 insertions(+), 27 deletions(-) diff --git a/geschaeftsordnung.md b/geschaeftsordnung.md index d183a08..4d3e0ac 100644 --- a/geschaeftsordnung.md +++ b/geschaeftsordnung.md @@ -6,7 +6,7 @@ Stand: XX. BuFaTa in XXX: XXXXX 20XX * Alle Personenbezeichnungen in der Satzung und der Geschäftsordnung beziehen sich, ungeachtet ihrer grammatikalischen Form, in gleicher Weise auf alle Geschlechter. ## § 1 Einladung zur Tagung - * Die Generalsekretärin hat bis spätestens sechs (6) Wochen vor der Tagung alle Mitglieder zur Teilnahme an der Bundesfachschaftentagung der Elektrotechnik schriftlich einzuladen. Mit der Einladung beruft die Generalsekretärin das Eröffnungsplenum ein. + * Die Generalsekretärin hat bis spätestens sechs (6) Wochen vor der Tagung alle Mitglieder, nach Satzung der Bundesfachschaftentagung Elektrotechnik §2, zur Teilnahme an der Bundesfachschaftentagung der Elektrotechnik (kurz: BuFaTa ET) schriftlich einzuladen. Mit der Einladung beruft die Generalsekretärin das Eröffnungsplenum ein. * Die Einladung enthält zumindest: * den Wortlaut von Änderungsanträgen an der Satzung, * den Wortlaut weiterer bisher eingegangener Anträge, @@ -15,7 +15,7 @@ Stand: XX. BuFaTa in XXX: XXXXX 20XX * den Austragungsort der Tagung, * Vorschläge für Arbeitsgruppen, * Höhe der Tagungsgebühren. - * Zum Zeitpunkt der Einladung müssen die Informationen über die offizielle Webseite der Bundesfachschaftentagung Elektrotechnik (http://www.bufata-et.de) verfügbar sein. + * Zum Zeitpunkt der Einladung müssen die Informationen über die offizielle Webseite der BuFaTa ET (http://www.bufata-et.de) verfügbar sein. ## § 2 Anmeldung zur Tagung * Die Anmeldung der Mitglieder zur Tagung erfolgt schriftlich an das ausrichtende Mitglied zu einer vom ausrichtenden Mitglied zu nennenden Frist unter Angabe der Anzahl der teilnehmenden Delegierten. Abweichend hierzu kann die Anmeldung auf anderem Wege erfolgen, wenn das ausrichtende Mitglied dem zustimmt. @@ -35,33 +35,36 @@ Stand: XX. BuFaTa in XXX: XXXXX 20XX * Gegen alle Entscheidungen der Versammlungsleitung kann nur unverzüglich Einspruch eingelegt werden. Über den Einspruch entscheiden die anwesenden Mitglieder mit einfacher Stimmenmehrheit. ## § 4 Protokollführung - * Die anwesenden Mitglieder der Tagung wählen nach Vorschlag der Versammlungsleitung zu Beginn des ersten Plenums den Protokollführer mit einfacher Stimmmehrheit. - * Das Protokoll soll die Mitschriften von Plena und Arbeitskreisen aus dem BuFaTa-Wiki enthalten. Zudem sollte eine Übersicht über die verschiedenen Arbeitskreise aufgenommen werden. - * Bei den Plena-Protokollen sollte auf folgende Punkte geachtet werden: - * die anwesenden Mitglieder der Bundesfachschaftentagung der Elektrotechnik, - * den Wortlaut der Änderungen des letzten Protokolls, - * die genehmigte Tagesordnung, - * den Wortlaut der gestellten Anträge und deren Abstimmungsergebnisse, - * den Wortlaut der schriftlichen Anfragen und deren Beantwortungen, - * Äußerungen, von denen ausdrücklich die Aufnahme ins Protokoll verlangt wird. - * Bei Arbeitskreisen-Protkollen sollen mindestens folgende Punkte festgehalten werden: - * Anwesende Personen samt Hochschulzugehörigkeit (bei mehreren Mitgliedern einer Hochschule auch die Fachschaftszugehörigkeit), - * Diskussions- bzw. Arbeitsgegenstand des AK - * sowie Diskussionsinhalte oder bestenfalls Ergebnisse. - * Für die Ausfertigung des Protokolls ist dasjenige Mitglied zuständig, das die Protokollführerin stellt. Das Protokoll sollte spätestens vier (4) Wochen nach Ende der Tagung der Generalsekretärin zugesandt werden. Diese soll das Protokoll auf der offiziellen Webseite unverzüglich vorläufig zu veröffentlichen. ('soll [...] veröffentlichen' oder 'hat [...] zu veröffentlichen' im letzten Satz] - * Das ausgefertigte Protokoll soll gegebenfalls mit Korrekturen auf der darauffolgenden BuFaTa ET vom Plenum genehmigt und dann vom Generalsekretär endgültig veröffentlicht werden. + * Die anwesenden Mitglieder der Tagung wählen nach Vorschlag der Versammlungsleitung zu Beginn jedes Plenums die Protokollführung, für das jeweilige Plenum. + * Die Protokollführung wird von mindestens einer Person übernommen, welche verantwortlich für die sachgerechte Einhaltung des Protokolls nach §4 (4) ist. + * Die Wahl erfolgt mit einfacher Stimmmenmehrheit. + * Die Plena-Protokolle sollen die Mitschriften der jeweiligen Plena enthalten. Insbesondere folgende Inhalte sind zu berücksichtigen: + * die anwesenden Mitglieder der Bundesfachschaftentagung der Elektrotechnik, + * den Wortlaut der Änderungen des letzten Protokolls, + * die genehmigte Tagesordnung, + * den Wortlaut der gestellten Anträge und deren Abstimmungsergebnisse, + * den Wortlaut der schriftlichen Anfragen und deren Beantwortungen, + * Äußerungen, von denen ausdrücklich die Aufnahme ins Protokoll verlangt wird + * Eine Übersicht der vorgestellten und abgehaltenen Arbeitskreise, sowie ggf. deren Ergebnisse. + * Die Protokollierung von Arbeitskreisen ist von der jeweiligen Arbeitskreisleitung sicherzustellen. Die Aufgabe kann auf Teilnehmende eines Arbeitskreises delegiert werden. + * Die Arbeitskreis-Protokolle sollen die Mitschriften der jeweiligen Arbeitskreise enthalten. Insbesondere folgende Inhalte sind zu berücksichtigen: + * Anwesende Personen samt Hochschulzugehörigkeit (ggf. Fachschaftszugehörigkeit), + * Diskussions- bzw. Arbeitsgegenstand des AK, + * Diskussionsinhalte und Ergebnisse. + * Die Protokolle sind im BuFaTa-Wiki anzufertigen und innerhalb von vier (4) Wochen zu veröffentlichen. Dies ist von der Generalsekretärin sicherzustellen. + * Die ausgefertigten Protokolle sollen gegebenfalls mit Korrekturen auf der darauffolgenden BuFaTa ET vom Plenum genehmigt und dann von der Generalsekretärin endgültig veröffentlicht werden. ## § 5 Beschlussfähigkeit -Die Bundesfachschaftentagung ist nur in der Lage, Beschlüsse zu fassen und Wahlen abzuhalten, wenn sie beschlussfähig ist. +Die BuFaTa ET ist nur in der Lage, Beschlüsse zu fassen und Wahlen abzuhalten, wenn sie beschlussfähig ist. ## § 5a Feststellung der Beschlussfähigkeit -Zu Beginn jeder Tagung stellt die Versammlungsleitung durch Aufruf die Anwesenheit der Mitglieder und delegierter Stimmen sowie die Tatsache der Beschlussfähigkeit gemäß §11 der Satzung der Bundesfachschaftentagung der Elektrotechnik fest. Der Antrag auf Feststellung der Beschlussfähigkeit ist nur vor Beginn eines neuen Tagesordnungspunktes, eines Wahlvorganges oder einer Abstimmung möglich. +Zu Beginn jeder Tagung stellt die Versammlungsleitung durch Aufruf die Anwesenheit der Mitglieder und delegierter Stimmen sowie die Tatsache der Beschlussfähigkeit gemäß §11 der Satzung der BuFaTa ET fest. Der Antrag auf Feststellung der Beschlussfähigkeit ist nur vor Beginn eines neuen Tagesordnungspunktes, eines Wahlvorganges oder einer Abstimmung möglich. ## § 5b Verlust der Beschlussfähigkeit -Wird von der Bundesfachschaftentagung der Elektrotechnik vor Erledigung der Tagesordnung der Verlust der Beschlussfähigkeit festgestellt, so wird die Tagung vorläufig geschlossen. Das heißt, es können keine Beschlüsse, mehr gefasst werden. Finden sich nicht innerhalb von 24 Stunden, maximal bis zum geplanten Ende der Tagung, die zur Beschlussfähigkeit notwendigen Mitglieder, so ist die Schließung endgültig. +Wird von der BuFaTa ET vor Erledigung der Tagesordnung der Verlust der Beschlussfähigkeit festgestellt, so wird die Tagung vorläufig geschlossen. Das heißt, es können keine Beschlüsse, mehr gefasst werden. Finden sich nicht innerhalb von 24 Stunden, maximal bis zum geplanten Ende der Tagung, die zur Beschlussfähigkeit notwendigen Mitglieder, so ist die Schließung endgültig. ## § 6 Tagesordnung - * Die Tagesordnung enthält eine Liste von Themen und Vorgängen, die von der Bundesfachschaftentagung abzuarbeiten sind. + * Die Tagesordnung enthält eine Liste von Themen und Vorgängen, die von der BuFaTa ET abzuarbeiten sind. * Außerhalb der Tagesordnung sind keine Wahlen oder Beschlüsse möglich. ## § 6a Aufstellung der Tagesordnung @@ -106,18 +109,18 @@ Wird von der Bundesfachschaftentagung der Elektrotechnik vor Erledigung der Tage Wahlen und Beschlüsse dürfen nur nach den in dieser Geschäftsordnung festgelegten Modalitäten durchgeführt werden. ## § 8a Wahlen - * Die Besetzung der zu wählenden Organe wird von den Mitgliedern der Bundesfachschaftentagung durch Abstimmung mit einfacher Mehrheit geregelt. + * Die Besetzung der zu wählenden Organe wird von den Mitgliedern der BuFaTa ET durch Abstimmung mit einfacher Mehrheit geregelt. * Bei mehreren Kandidierenden ist diejenige Person gewählt, welche die meisten "Ja" - Stimmen auf sich vereint. Bei Stimmengleichheit entscheidet eine Stichwahl. Gegebenenfalls findet § 8c (4) Anwendung. * Für Gültigkeit muss die gewählte Person die Wahl annehmen. ## § 8b Stimmführung und Stimmrecht * Jedes anwesende Mitglied hat eine Stimme. * Die Mitglieder regeln jeweils ihre Stimmführung. Delegation an oder Stimmführung für andere Mitglieder ist nach der Satzung der BuFaTa ET § 12 zulässig. - * Die Generalsekretärin prüft zu Beginn der Bundesfachschaftentagung der Elektrotechnik, ob die Delegation im Sinne der Satzung der Bundesfachschaftentagung der Elektrotechnik stimmberechtigt ist. Im Zweifelsfalle entscheiden die anwesenden Mitglieder über die Mitgliedschaft einer Fachschaft beziehungsweise Anerkennung einer Delegation. + * Die Generalsekretärin prüft zu Beginn der BuFaTa ET, ob die Delegation im Sinne der Satzung der BuFaTa ET stimmberechtigt ist. Im Zweifelsfalle entscheiden die anwesenden Mitglieder über die Mitgliedschaft einer Fachschaft beziehungsweise Anerkennung einer Delegation. ## § 8c Mehrheiten und Abstimmungsmodi - * Einfache Stimmenmehrheit bedeutet, dass die Zahl der "Ja" - Stimmen die der "Nein" - Stimmen überwiegt, sofern nicht §8c (4) der Geschäftsordnung der Bundesfachschaftentagung der Elektrotechnik erfüllt ist. - * Zweidrittelmehrheit bedeutet, dass die Zahl der "Ja" - Stimmen mindestens das Doppelte der "Nein" - Stimmen beträgt, sofern nicht §8c (4) der Geschäftsordnung der Bundesfachschaftentagung der Elektrotechnik erfüllt ist. + * Einfache Stimmenmehrheit bedeutet, dass die Zahl der "Ja" - Stimmen die der "Nein" - Stimmen überwiegt, sofern nicht §8c (4) der Geschäftsordnung der BuFaTa ET erfüllt ist. + * Zweidrittelmehrheit bedeutet, dass die Zahl der "Ja" - Stimmen mindestens das Doppelte der "Nein" - Stimmen beträgt, sofern nicht §8c (4) der Geschäftsordnung der BuFaTa ET erfüllt ist. * Absolute Mehrheit bedeutet, dass mehr als die Hälfte der anwesenden Mitglieder mit "Ja" abgestimmt haben. * Ein Antrag ist abgelehnt, wenn mehr als die Hälfte der Stimmen als "Enthaltungen" abgegeben werden. Dies gilt nicht für Geschäftsordnungsanträge. * Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt. @@ -127,11 +130,11 @@ Wahlen und Beschlüsse dürfen nur nach den in dieser Geschäftsordnung festgele * Der ausrichtenden Fachschaft obliegt das Hausrecht. Sie kann in Abstimmung mit dem aktuellen Koordinierungsausschuss einzelne Teilnehmende der Tagung verweisen. ## § 10 Inkrafttreten -Diese Geschäftsordnung tritt sofort nach der Annahme durch die Bundesfachschaftentagung der Elektrotechnik in Kraft. +Diese Geschäftsordnung tritt sofort nach der Annahme durch die BuFaTa ET in Kraft. ## § 11 Änderungsindex * Die Geschäftsordnung wurde am 16.06.2001 in Rostock geändert. * Die Geschäftsordnung wurde am 05.06.2011 in Dresden geändert. * Die Geschäftsordnung wurde am 01.05.2014 in Berlin geändert. * Die Geschäftsordnung wurde am 28.05.2017 in Ulm geändert. - * Die Geschäftsordnung wurde am XX.XX.20XX in XXX geändert. + * Die Geschäftsordnung wurde am XX.XX.20XX in XXX geändert. \ No newline at end of file -- 2.30.2 From 968107c41a133df1d8b02dd66b433ca1323e364f Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: Natascha <2160962@stud.hs-mannheim.de> Date: Wed, 24 Apr 2024 20:35:01 +0200 Subject: [PATCH 3/4] =?UTF-8?q?kleine=20=C3=84nderungen?= MIME-Version: 1.0 Content-Type: text/plain; charset=UTF-8 Content-Transfer-Encoding: 8bit --- geschaeftsordnung.md | 14 +++++++------- 1 file changed, 7 insertions(+), 7 deletions(-) diff --git a/geschaeftsordnung.md b/geschaeftsordnung.md index 4d3e0ac..7214e69 100644 --- a/geschaeftsordnung.md +++ b/geschaeftsordnung.md @@ -11,7 +11,7 @@ Stand: XX. BuFaTa in XXX: XXXXX 20XX * den Wortlaut von Änderungsanträgen an der Satzung, * den Wortlaut weiterer bisher eingegangener Anträge, * eine vorläufige Tagesordnung, - * den Zeitpunkt des Eröffnungsplenum, + * den Zeitpunkt des Eröffnungsplenums, * den Austragungsort der Tagung, * Vorschläge für Arbeitsgruppen, * Höhe der Tagungsgebühren. @@ -22,7 +22,7 @@ Stand: XX. BuFaTa in XXX: XXXXX 20XX * Mit der Anmeldung verpflichten sich die Teilnehmenden die Tagungsgebühren zu entrichten. Spätestens bei Ankunft müssen die Tagungsgebühren bezahlt werden. ## § 3 Versammlungsleitung - * Die anwesenden Mitglieder wählen zu Beginn der Tagung die Versammlungsleitung mit einfacher Stimmmehrheit. + * Die anwesenden Mitglieder wählen zu Beginn der Tagung die Versammlungsleitung mit einfacher Stimmehrheit. * Die Versammlungsleitung ist für die Einhaltung der Geschäftsordnung zuständig. * Die Versammlungsleitung leitet die Diskussion im Plenum. Die Versammlungsleitung erteilt das Wort in der Reihenfolge der Wortmeldungen. Wortmeldungen sind durch Handzeichen anzuzeigen. Die Redeliste wird unterbrochen durch * einen Antrag zur Geschäftsordnung, @@ -37,7 +37,7 @@ Stand: XX. BuFaTa in XXX: XXXXX 20XX ## § 4 Protokollführung * Die anwesenden Mitglieder der Tagung wählen nach Vorschlag der Versammlungsleitung zu Beginn jedes Plenums die Protokollführung, für das jeweilige Plenum. * Die Protokollführung wird von mindestens einer Person übernommen, welche verantwortlich für die sachgerechte Einhaltung des Protokolls nach §4 (4) ist. - * Die Wahl erfolgt mit einfacher Stimmmenmehrheit. + * Die Wahl erfolgt mit einfacher Stimmenmehrheit. * Die Plena-Protokolle sollen die Mitschriften der jeweiligen Plena enthalten. Insbesondere folgende Inhalte sind zu berücksichtigen: * die anwesenden Mitglieder der Bundesfachschaftentagung der Elektrotechnik, * den Wortlaut der Änderungen des letzten Protokolls, @@ -52,7 +52,7 @@ Stand: XX. BuFaTa in XXX: XXXXX 20XX * Diskussions- bzw. Arbeitsgegenstand des AK, * Diskussionsinhalte und Ergebnisse. * Die Protokolle sind im BuFaTa-Wiki anzufertigen und innerhalb von vier (4) Wochen zu veröffentlichen. Dies ist von der Generalsekretärin sicherzustellen. - * Die ausgefertigten Protokolle sollen gegebenfalls mit Korrekturen auf der darauffolgenden BuFaTa ET vom Plenum genehmigt und dann von der Generalsekretärin endgültig veröffentlicht werden. + * Die ausgefertigten Protokolle sollen ggf. mit Korrekturen auf der darauffolgenden BuFaTa ET vom Plenum genehmigt und dann von der Generalsekretärin endgültig veröffentlicht werden. ## § 5 Beschlussfähigkeit Die BuFaTa ET ist nur in der Lage, Beschlüsse zu fassen und Wahlen abzuhalten, wenn sie beschlussfähig ist. @@ -69,7 +69,7 @@ Wird von der BuFaTa ET vor Erledigung der Tagesordnung der Verlust der Beschluss ## § 6a Aufstellung der Tagesordnung * Die vorläufige Tagesordnung wird vom Koordinierungsausschuss im Einvernehmen mit dem ausrichtenden Mitglied aufgestellt. - * Anträge zur Aufnahme von Tagesordnungspunkten in die vorläufige Tagesordnung müssen dem Generalsekretär mindestens drei Wochen vor der Tagung vorliegen. + * Anträge zur Aufnahme von Tagesordnungspunkten in die vorläufige Tagesordnung müssen der Generalsekretärin mindestens drei Wochen vor der Tagung vorliegen. * Anträge zur Änderung des Wortlautes der Geschäftsordnung sind im Rahmen eines Tagesordnungspunktes möglich. ## § 6b Inhalt der Tagesordnung @@ -110,13 +110,13 @@ Wahlen und Beschlüsse dürfen nur nach den in dieser Geschäftsordnung festgele ## § 8a Wahlen * Die Besetzung der zu wählenden Organe wird von den Mitgliedern der BuFaTa ET durch Abstimmung mit einfacher Mehrheit geregelt. - * Bei mehreren Kandidierenden ist diejenige Person gewählt, welche die meisten "Ja" - Stimmen auf sich vereint. Bei Stimmengleichheit entscheidet eine Stichwahl. Gegebenenfalls findet § 8c (4) Anwendung. + * Bei mehreren Kandidierenden ist diejenige Person gewählt, welche die meisten "Ja" - Stimmen auf sich vereint. Bei Stimmengleichheit entscheidet eine Stichwahl. Gegebenenfalls findet §8c (4) Anwendung. * Für Gültigkeit muss die gewählte Person die Wahl annehmen. ## § 8b Stimmführung und Stimmrecht * Jedes anwesende Mitglied hat eine Stimme. * Die Mitglieder regeln jeweils ihre Stimmführung. Delegation an oder Stimmführung für andere Mitglieder ist nach der Satzung der BuFaTa ET § 12 zulässig. - * Die Generalsekretärin prüft zu Beginn der BuFaTa ET, ob die Delegation im Sinne der Satzung der BuFaTa ET stimmberechtigt ist. Im Zweifelsfalle entscheiden die anwesenden Mitglieder über die Mitgliedschaft einer Fachschaft beziehungsweise Anerkennung einer Delegation. + * Die Generalsekretärin prüft zu Beginn der BuFaTa ET, ob die Delegation im Sinne der Satzung der BuFaTa ET stimmberechtigt ist. Im Zweifelsfall entscheiden die anwesenden Mitglieder über die Mitgliedschaft einer Fachschaft beziehungsweise Anerkennung einer Delegation. ## § 8c Mehrheiten und Abstimmungsmodi * Einfache Stimmenmehrheit bedeutet, dass die Zahl der "Ja" - Stimmen die der "Nein" - Stimmen überwiegt, sofern nicht §8c (4) der Geschäftsordnung der BuFaTa ET erfüllt ist. -- 2.30.2 From 079a4838cb9e695e02e93e423b627d027da7900e Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: Natascha <2160962@stud.hs-mannheim.de> Date: Wed, 24 Apr 2024 20:42:37 +0200 Subject: [PATCH 4/4] bufata abgekuerzt und leerzeichen --- geschaeftsordnung.md | 6 +++--- 1 file changed, 3 insertions(+), 3 deletions(-) diff --git a/geschaeftsordnung.md b/geschaeftsordnung.md index 7214e69..0013bfc 100644 --- a/geschaeftsordnung.md +++ b/geschaeftsordnung.md @@ -39,7 +39,7 @@ Stand: XX. BuFaTa in XXX: XXXXX 20XX * Die Protokollführung wird von mindestens einer Person übernommen, welche verantwortlich für die sachgerechte Einhaltung des Protokolls nach §4 (4) ist. * Die Wahl erfolgt mit einfacher Stimmenmehrheit. * Die Plena-Protokolle sollen die Mitschriften der jeweiligen Plena enthalten. Insbesondere folgende Inhalte sind zu berücksichtigen: - * die anwesenden Mitglieder der Bundesfachschaftentagung der Elektrotechnik, + * die anwesenden Mitglieder der BuFaTa ET, * den Wortlaut der Änderungen des letzten Protokolls, * die genehmigte Tagesordnung, * den Wortlaut der gestellten Anträge und deren Abstimmungsergebnisse, @@ -82,7 +82,7 @@ Wird von der BuFaTa ET vor Erledigung der Tagesordnung der Verlust der Beschluss * Bericht der Generalsekretärin, * Berichte der Ausschüsse, * Entlastung des Koordinierungsausschusses und der Generalsekretärin, - * gestellte Anträge zur Geschäftsordnung gemäß § 7, + * gestellte Anträge zur Geschäftsordnung gemäß §7, * die vom letzten Plenum für die aktuelle Sitzung bestimmten Tagesordnungspunkte, * anstehende Wahlen der Generalsekretärin, der Ausschüsse und des nächsten Austragungsortes, * Festsetzung weiterer Plena, @@ -115,7 +115,7 @@ Wahlen und Beschlüsse dürfen nur nach den in dieser Geschäftsordnung festgele ## § 8b Stimmführung und Stimmrecht * Jedes anwesende Mitglied hat eine Stimme. - * Die Mitglieder regeln jeweils ihre Stimmführung. Delegation an oder Stimmführung für andere Mitglieder ist nach der Satzung der BuFaTa ET § 12 zulässig. + * Die Mitglieder regeln jeweils ihre Stimmführung. Delegation an oder Stimmführung für andere Mitglieder ist nach der Satzung der BuFaTa ET §12 zulässig. * Die Generalsekretärin prüft zu Beginn der BuFaTa ET, ob die Delegation im Sinne der Satzung der BuFaTa ET stimmberechtigt ist. Im Zweifelsfall entscheiden die anwesenden Mitglieder über die Mitgliedschaft einer Fachschaft beziehungsweise Anerkennung einer Delegation. ## § 8c Mehrheiten und Abstimmungsmodi -- 2.30.2