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* Mitglieder der BuFaTa ET sind die Fachschaften der Studiengänge mit elektrotechnischem Schwerpunkt an den Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland, Österreichs und der deutschsprachigen Schweiz.
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* Mitglieder die eine Tagung ausrichten werden als ausrichtende Mitglieder bezeichnet.
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* Abgeordnete sind zur Zeit der Tagung ordentliche Studierende der Elektrotechnik oder eines verwandten Fachbereichs und nehmen für ein Mitglied teil. Sie können jeweils nur für ein Mitglied abgeordnet sein. Die Abgeortneten haben Antragsrecht.
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* Abgeordnete sind zur Zeit der Tagung ordentliche Studierende der Elektrotechnik oder eines verwandten Fachbereichs und nehmen für ein Mitglied teil. Sie können jeweils nur für ein Mitglied abgeordnet sein. Die Abgeordneten haben Antragsrecht.
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* Alumni sind ehemalige Studierende der Elektrotechnik oder eines verwandten Faches, die an mindestens einer Tagung teilgenommen haben. Alumni sind zu allen Tagungen der BuFaTa ET eingeladen. Sie dürfen den Sitzungen beiwohnen und haben Rederecht, aber bei Abstimmungen generell kein Stimmrecht.
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* Alle an der Tagung teilnehmenden Personen werden als Teilnehmende zusammengefasst.
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* Ein eingesetzter Ausschuss präsentiert seine Ergebnisse obligatorisch in einem Plenum jeder Tagung bis er aufgelöst wird.
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* Jeder Ausschuss hat eine Person als organisatorische Leitung. Zu den Aufgaben gehören:
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* Festlegen von Sitzungsterminen
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* Ansprechperson für das Generalsekretäriat und ggf. das ausrichtende Mitglied
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* Ansprechperson für das Generalsekretariat und ggf. das ausrichtende Mitglied
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* Teilnahme an ausschussübergreifenden Sitzungen
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* Die organisatorische Leitung wird direkt im Anschluss an die Wahl der Ausschussmitglieder unter diesen bestimmt und dem Plenum mitgeteilt.
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* Das Plenum kann mit absoluter Mehrheit die Einsetzung und Auflösung von weiteren Ausschüssen beschließen.
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* Es können ständige, zeitbeschränkte oder sich nach dem Erreichen eines definierten Ziels auflösende Ausschüsse gegründet werden.
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* Zu den weiteren Auschüssen gehört der Hochschulpolitikausschuss.
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* Zu den weiteren Ausschüssen gehört der Hochschulpolitikausschuss.
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* Er besteht aus mindestens drei vom Plenum mit einfacher Mehrheit gewählten Personen.
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* Seine Aufgaben sind:
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* Vor- und Nachbereitung von hochschulpolitischen Themen und Stellungnahmen,
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