kleine aenderungen

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Natascha 2024-04-24 19:40:24 +02:00
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* Veröffentlichung von Beschlüssen der Tagungen, insbesondere in Form von Pressemitteilungen, * Veröffentlichung von Beschlüssen der Tagungen, insbesondere in Form von Pressemitteilungen,
* Pflege der Mitgliederliste und der zugehörigen Mailverteiler, * Pflege der Mitgliederliste und der zugehörigen Mailverteiler,
* Pflege der Liste der Alumni nach § 2 (4). * Pflege der Liste der Alumni nach § 2 (4).
* Sie kann diese Aufgaben in Abstimmung mit dem Koordinierungsausschuss an Mitglieder dieses Ausschusses oder Dritte delegieren. Er ist in diesem Fall für die ordentliche Ausführung verantwortlich. * Sie kann diese Aufgaben in Abstimmung mit dem Koordinierungsausschuss an Mitglieder dieses Ausschusses oder Dritte delegieren. Sie ist in diesem Fall für die ordentliche Ausführung verantwortlich.
* Die Generalsekretärin berichtet dem Plenum auf jeder Tagung über ihre Amtsführung. Ist sie begründet verhindert, bestimmt sie einen Vertreter aus dem Koordinierungsausschuss. * Die Generalsekretärin berichtet dem Plenum auf jeder Tagung über ihre Amtsführung. Ist sie begründet verhindert, bestimmt sie einen Vertreter aus dem Koordinierungsausschuss.
## § 8 Koordinierungsausschuss ## § 8 Koordinierungsausschuss
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* Bestimmung eines Austragungsorts der BuFaTa ET für den Fall, dass ein vorgesehener Tagungsort ausfällt; in diesem Fall ändert sich mit Festlegung eines neuen Austragungsorts die Zusammensetzung des Koordinierungsausschusses automatisch gemäß Abs. (1). Als Zeitpunkt ist hierbei das Ende der Sitzung des Koordinierungsausschusses maßgeblich, * Bestimmung eines Austragungsorts der BuFaTa ET für den Fall, dass ein vorgesehener Tagungsort ausfällt; in diesem Fall ändert sich mit Festlegung eines neuen Austragungsorts die Zusammensetzung des Koordinierungsausschusses automatisch gemäß Abs. (1). Als Zeitpunkt ist hierbei das Ende der Sitzung des Koordinierungsausschusses maßgeblich,
* Verwaltung der Protokollsammlung der vergangenen Tagungen. * Verwaltung der Protokollsammlung der vergangenen Tagungen.
* Er tagt mindestens zwei Mal zwischen zwei Tagungen der BuFaTa ET. Die Sitzungen sind öffentlich; die Öffentlichkeit kann mit einstimmigem Beschluss ausgeschlossen werden. Über die Sitzungen ist ein Protokoll anzufertigen, das öffentlich zugänglich zu machen ist. Eine Sitzung auf Basis elektronischer Kommunikationswege ist zulässig. * Er tagt mindestens zwei Mal zwischen zwei Tagungen der BuFaTa ET. Die Sitzungen sind öffentlich; die Öffentlichkeit kann mit einstimmigem Beschluss ausgeschlossen werden. Über die Sitzungen ist ein Protokoll anzufertigen, das öffentlich zugänglich zu machen ist. Eine Sitzung auf Basis elektronischer Kommunikationswege ist zulässig.
* Das Nähere, insbesondere das Wahlverfahren für Abs.(1), (2) und (3), regelt die Geschäftsordnung. * Das Nähere, insbesondere das Wahlverfahren für Abs. (1), (2) und (3), regelt die Geschäftsordnung.
## § 9 Weitere Ausschüsse ## § 9 Weitere Ausschüsse
* Das Plenum kann mit absoluter Mehrheit die Einsetzung und Auflösung von weiteren Ausschüssen beschließen. * Das Plenum kann mit absoluter Mehrheit die Einsetzung und Auflösung von weiteren Ausschüssen beschließen.
* Es können ständige, zeitbeschränkte oder sich nach dem Erreichen eines definierten Ziels auflösende Ausschüsse gegründet werden. * Es können ständige, zeitbeschränkte oder sich nach dem Erreichen eines definierten Ziels auflösende Ausschüsse gegründet werden.
* Ein nach § 9(1) eingesetzter Ausschuss präsentiert seine Ergebnisse obligatorisch in einem Plenum jeder BuFaTa ET bis er aufgelöst wird. * Ein nach Abs. (1) eingesetzter Ausschuss präsentiert seine Ergebnisse obligatorisch in einem Plenum jeder BuFaTa ET bis er aufgelöst wird.
## § 10 Geschäftsordnung ## § 10 Geschäftsordnung