kleine aenderungen

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Natascha 2024-04-24 19:40:24 +02:00
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* Veröffentlichung von Beschlüssen der Tagungen, insbesondere in Form von Pressemitteilungen,
* Pflege der Mitgliederliste und der zugehörigen Mailverteiler,
* Pflege der Liste der Alumni nach § 2 (4).
* Sie kann diese Aufgaben in Abstimmung mit dem Koordinierungsausschuss an Mitglieder dieses Ausschusses oder Dritte delegieren. Er ist in diesem Fall für die ordentliche Ausführung verantwortlich.
* Sie kann diese Aufgaben in Abstimmung mit dem Koordinierungsausschuss an Mitglieder dieses Ausschusses oder Dritte delegieren. Sie ist in diesem Fall für die ordentliche Ausführung verantwortlich.
* Die Generalsekretärin berichtet dem Plenum auf jeder Tagung über ihre Amtsführung. Ist sie begründet verhindert, bestimmt sie einen Vertreter aus dem Koordinierungsausschuss.
## § 8 Koordinierungsausschuss
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* Das Plenum kann mit absoluter Mehrheit die Einsetzung und Auflösung von weiteren Ausschüssen beschließen.
* Es können ständige, zeitbeschränkte oder sich nach dem Erreichen eines definierten Ziels auflösende Ausschüsse gegründet werden.
* Ein nach § 9(1) eingesetzter Ausschuss präsentiert seine Ergebnisse obligatorisch in einem Plenum jeder BuFaTa ET bis er aufgelöst wird.
* Ein nach Abs. (1) eingesetzter Ausschuss präsentiert seine Ergebnisse obligatorisch in einem Plenum jeder BuFaTa ET bis er aufgelöst wird.
## § 10 Geschäftsordnung