kleine aenderungen
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* Veröffentlichung von Beschlüssen der Tagungen, insbesondere in Form von Pressemitteilungen,
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* Pflege der Mitgliederliste und der zugehörigen Mailverteiler,
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* Pflege der Liste der Alumni nach § 2 (4).
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* Sie kann diese Aufgaben in Abstimmung mit dem Koordinierungsausschuss an Mitglieder dieses Ausschusses oder Dritte delegieren. Er ist in diesem Fall für die ordentliche Ausführung verantwortlich.
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* Sie kann diese Aufgaben in Abstimmung mit dem Koordinierungsausschuss an Mitglieder dieses Ausschusses oder Dritte delegieren. Sie ist in diesem Fall für die ordentliche Ausführung verantwortlich.
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* Die Generalsekretärin berichtet dem Plenum auf jeder Tagung über ihre Amtsführung. Ist sie begründet verhindert, bestimmt sie einen Vertreter aus dem Koordinierungsausschuss.
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## § 8 Koordinierungsausschuss
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* Bestimmung eines Austragungsorts der BuFaTa ET für den Fall, dass ein vorgesehener Tagungsort ausfällt; in diesem Fall ändert sich mit Festlegung eines neuen Austragungsorts die Zusammensetzung des Koordinierungsausschusses automatisch gemäß Abs. (1). Als Zeitpunkt ist hierbei das Ende der Sitzung des Koordinierungsausschusses maßgeblich,
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* Verwaltung der Protokollsammlung der vergangenen Tagungen.
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* Er tagt mindestens zwei Mal zwischen zwei Tagungen der BuFaTa ET. Die Sitzungen sind öffentlich; die Öffentlichkeit kann mit einstimmigem Beschluss ausgeschlossen werden. Über die Sitzungen ist ein Protokoll anzufertigen, das öffentlich zugänglich zu machen ist. Eine Sitzung auf Basis elektronischer Kommunikationswege ist zulässig.
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* Das Nähere, insbesondere das Wahlverfahren für Abs.(1), (2) und (3), regelt die Geschäftsordnung.
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* Das Nähere, insbesondere das Wahlverfahren für Abs. (1), (2) und (3), regelt die Geschäftsordnung.
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## § 9 Weitere Ausschüsse
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* Das Plenum kann mit absoluter Mehrheit die Einsetzung und Auflösung von weiteren Ausschüssen beschließen.
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* Es können ständige, zeitbeschränkte oder sich nach dem Erreichen eines definierten Ziels auflösende Ausschüsse gegründet werden.
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* Ein nach § 9(1) eingesetzter Ausschuss präsentiert seine Ergebnisse obligatorisch in einem Plenum jeder BuFaTa ET bis er aufgelöst wird.
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* Ein nach Abs. (1) eingesetzter Ausschuss präsentiert seine Ergebnisse obligatorisch in einem Plenum jeder BuFaTa ET bis er aufgelöst wird.
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## § 10 Geschäftsordnung
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