Änderungsentwürfe Satzungsausschuss #2
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## § 11 Beschlussfähigkeit
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## § 11 Beschlussfähigkeit
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* Die BuFaTa ET ist beschlussfähig, wenn mindestens acht ihrer Mitglieder auf der Tagung anwesend sind.
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* Die BuFaTa ET ist beschlussfähig, wenn mindestens acht ihrer Mitglieder auf der Tagung anwesend sind.
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*Die BuFaTa ET nach einer nicht beschlussfähigen BuFaTa ET ist in jedem Fall beschlussfähig, unabhängig davon, wie viele Mitglieder anwesend sind. Auf diesen Umstand ist in den Einladungen und auf den Webseiten gut erkennbar hinzuweisen.
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* Die BuFaTa ET nach einer nicht beschlussfähigen BuFaTa ET ist in jedem Fall beschlussfähig, unabhängig davon, wie viele Mitglieder anwesend sind. Auf diesen Umstand ist in den Einladungen und auf den Webseiten gut erkennbar hinzuweisen.
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## § 12 Stimmendelegation
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## § 12 Stimmendelegation
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