From d988a31c0764b9df8e41f66332b1734447f37e2f Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: dustinw Date: Sat, 31 May 2025 18:36:58 +0200 Subject: [PATCH] =?UTF-8?q?richtlinie.md=20hinzugef=C3=BCgt?= MIME-Version: 1.0 Content-Type: text/plain; charset=UTF-8 Content-Transfer-Encoding: 8bit --- richtlinie.md | 69 +++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++ 1 file changed, 69 insertions(+) create mode 100644 richtlinie.md diff --git a/richtlinie.md b/richtlinie.md new file mode 100644 index 0000000..5232781 --- /dev/null +++ b/richtlinie.md @@ -0,0 +1,69 @@ +# Entsendungsrichtlinie der Bundesfachschaftentagung Elektrotechnik in den studentischen Akkreditierungspool + +Stand: 96. BuFaTa in Ilmenau: 31.05.2025 + +### § 1 Geltungsbereich +Nach § 3 Abs. 1 Richtlinien des Studentischen Akkreditierungspools ist die Bundesfachschaftentagung Elektrotechnik berechtigt Personen in den studentischen Akkreditierungspool zu entsenden. + +## I. Programmakkreditierungspool + +### § 2 Entsendung Programmakkreditierung +Studierende werden nach Bestätigung des Plenums der Bundesfachschaftentagung durch das Generalsekretariat in den Programmakkreditierungspool entsendet. + +Hierzu hat die*der Kandidat:in folgende Kriterien zu erfüllen: + + - Die*Der Kandidat:in muss die erfolgreiche Teilnahme an einem Programmakkreditierungsseminar nachweisen + - Die*Der Kandidat:in muss zuvor durch das Plenum der Bundesfachschaftentagung Elektrotechnik empfohlen worden sein + - Die*Der Kandidat:in muss mindestens im zweiten Fachsemester in einen Elektrotechnik-nahen Studiengang eingeschrieben sein. + +### § 3 Ausnahmeregelung Programmakkreditierung +In besonderen Fällen kann die Entsendung direkt durch den Koordinierungsausschuss erfolgen: + + - Hierzu wird eine Sitzung des Koordinierungsausschusses durch das Generalsekretariat einberufen + - Die*Der Kandidat:in stellt sich in der Sitzung des Koordinierungsausschusses vor + - Die Kriterien nach § 2 gelten entsprechend + - Ein entsandtes Mitglied aus dem Programmakkreditierungspool sollte an der Sitzung teilnehmen + - Über eventuelle Empfehlungen durch den Koordinierungsausschuss wird im Plenum berichtet. + +## II. Systemakkreditierungspool +### § 4 Entsendung Systemakkreditierung +Studierende werden nach Bestätigung des Plenums der Bundesfachschaftentagung Elektrotechnik durch das Generalsekretariat in den Systemakkreditierungspool entsendet. + +Hierzu hat die*der Kandidat:in folgende Kriterien zu erfüllen: + + - Die*Der Kandidat:in muss die erfolgreiche Teilnahme an einem Systemakkreditierungsseminar nachweisen + - Die*Der Kandidat:in muss zuvor durch das Plenum der Bundesfachschaftentagung Elektrotechnik empfohlen worden sein + - Die*Der Kandidat:in muss bereits in den Programmakkreditierungspool entsandt sein + - Die*Der Kandidat:in muss mindestens 3 Akkreditierungsverfahren absolviert haben: + - Hiervon sollte mindestens ein internes Akkreditierungsverfahren an einer systemakkreditierten Hochschule absolviert werden + - Die*Der Kandidat:in sollte ausreichend Kenntnisse über QM Systeme, Qualitätssicherung, Prüfungsangelegenheiten und weitere Hochschul-Systeme haben + + +### § 5 Ausnahmeregelung Systemakkreditierung + +In besonderen Fällen kann die Entsendung direkt durch den Koordinierungsausschuss erfolgen: + - Hierzu wird eine Sitzung des Koordinierungsausschusses durch das Generalsekretariat einberufen + - Die*Der Kandidat:in stellt sich in der Sitzung des Koordinierungsausschusses vor + - Die Kriterien nach § 4 gelten entsprechend + - Ein entsandtes Mitglied aus dem Systemakkreditierungspool sollte an der Sitzung teilnehmen + +### § 6 Bestätigung des Plenums +Notwendig, um durch das Plenum der Bundesfachschaftentagung Elektrotechnik entsendet zu werden, ist: + + - Die persönliche Vorstellung auf einer Tagung, dies kann auch online geschehen, vorzugsweise aber vor Ort + - Angabe von Name, Hochschule, Studiengang und Fachsemester + +### § 7 Pflicht zur aktiven Beteiligung + +Die Bundesfachschaftentagung Elektrotechnik fordert die durch sie entsendeten Mitglieder des studentischen Akkreditierungspools zur aktiven Rückmeldung auf: + - Hierzu ist einmal im Jahr ein Bericht über die vergangene Tätigkeit beim Generalsekretariat einzureichen + - Das Generalsekretariat fordert hierzu einmal pro Semester beim studentischen Akkreditierungspool die Liste der entsandten Mitglieder an und hält die eingegangenen Berichte nach + - Die eingegangenen Berichte werden im Plenum vorgestellt + - Bei fehlender Rückmeldung wird das Mitglied in Kenntnis gesetzt + +### § 8 Rücknahme der Entsendung + - Sollte ein Mitglied mindestens zwei Mal nicht der Pflicht zur Rückmeldung an die Bundesfachschaftentagung nachkommen, hält sich der Koordinierungsausschuss vor die Entsendung zurückzuziehen + - Wird der Bundesfachschaftentagung Elektrotechnik zur Aufmerksamkeit gebracht, dass eines der in den studentischen Akkreditierungspool entsandten Mitglieder negativ auffällt, entscheidet der Koordinierungsausschuss über Rücknahme der Entsendung + +### § 9 Entsendungen durch andere PTOs + - Die Bundesfachschaftentagung Elektrotechnik hält sich das alleinige Vorschlagsrecht für Studentische Mitglieder des Akkreditierungspools der Fachrichtung Elektrotechnik vor. \ No newline at end of file