# Entsendungsrichtlinie der Bundesfachschaftentagung Elektrotechnik in den studentischen Akkreditierungspool Stand: 96. BuFaTa in Ilmenau: 31.05.2025 ### § 1 Geltungsbereich Nach § 3 Abs. 1 Richtlinien des Studentischen Akkreditierungspools ist die Bundesfachschaftentagung Elektrotechnik berechtigt Personen in den studentischen Akkreditierungspool zu entsenden. ## I. Programmakkreditierungspool ### § 2 Entsendung Programmakkreditierung Studierende werden nach Bestätigung des Plenums der Bundesfachschaftentagung durch das Generalsekretariat in den Programmakkreditierungspool entsendet. Hierzu hat die*der Kandidat:in folgende Kriterien zu erfüllen: - Die*Der Kandidat:in muss die erfolgreiche Teilnahme an einem Programmakkreditierungsseminar nachweisen - Die*Der Kandidat:in muss zuvor durch das Plenum der Bundesfachschaftentagung Elektrotechnik empfohlen worden sein - Die*Der Kandidat:in muss mindestens im zweiten Fachsemester in einen Elektrotechnik-nahen Studiengang eingeschrieben sein. ### § 3 Ausnahmeregelung Programmakkreditierung In besonderen Fällen kann die Entsendung direkt durch den Koordinierungsausschuss erfolgen: - Hierzu wird eine Sitzung des Koordinierungsausschusses durch das Generalsekretariat einberufen - Die*Der Kandidat:in stellt sich in der Sitzung des Koordinierungsausschusses vor - Die Kriterien nach § 2 gelten entsprechend - Ein entsandtes Mitglied aus dem Programmakkreditierungspool sollte an der Sitzung teilnehmen - Über eventuelle Empfehlungen durch den Koordinierungsausschuss wird im Plenum berichtet. ## II. Systemakkreditierungspool ### § 4 Entsendung Systemakkreditierung Studierende werden nach Bestätigung des Plenums der Bundesfachschaftentagung Elektrotechnik durch das Generalsekretariat in den Systemakkreditierungspool entsendet. Hierzu hat die*der Kandidat:in folgende Kriterien zu erfüllen: - Die*Der Kandidat:in muss die erfolgreiche Teilnahme an einem Systemakkreditierungsseminar nachweisen - Die*Der Kandidat:in muss zuvor durch das Plenum der Bundesfachschaftentagung Elektrotechnik empfohlen worden sein - Die*Der Kandidat:in muss bereits in den Programmakkreditierungspool entsandt sein - Die*Der Kandidat:in muss mindestens 3 Akkreditierungsverfahren absolviert haben: - Hiervon sollte mindestens ein internes Akkreditierungsverfahren an einer systemakkreditierten Hochschule absolviert werden - Die*Der Kandidat:in sollte ausreichend Kenntnisse über QM Systeme, Qualitätssicherung, Prüfungsangelegenheiten und weitere Hochschul-Systeme haben ### § 5 Ausnahmeregelung Systemakkreditierung In besonderen Fällen kann die Entsendung direkt durch den Koordinierungsausschuss erfolgen: - Hierzu wird eine Sitzung des Koordinierungsausschusses durch das Generalsekretariat einberufen - Die*Der Kandidat:in stellt sich in der Sitzung des Koordinierungsausschusses vor - Die Kriterien nach § 4 gelten entsprechend - Ein entsandtes Mitglied aus dem Systemakkreditierungspool sollte an der Sitzung teilnehmen ### § 6 Bestätigung des Plenums Notwendig, um durch das Plenum der Bundesfachschaftentagung Elektrotechnik entsendet zu werden, ist: - Die persönliche Vorstellung auf einer Tagung, dies kann auch online geschehen, vorzugsweise aber vor Ort - Angabe von Name, Hochschule, Studiengang und Fachsemester ### § 7 Pflicht zur aktiven Beteiligung Die Bundesfachschaftentagung Elektrotechnik fordert die durch sie entsendeten Mitglieder des studentischen Akkreditierungspools zur aktiven Rückmeldung auf: - Hierzu ist einmal im Jahr ein Bericht über die vergangene Tätigkeit beim Generalsekretariat einzureichen - Das Generalsekretariat fordert hierzu einmal pro Semester beim studentischen Akkreditierungspool die Liste der entsandten Mitglieder an und hält die eingegangenen Berichte nach - Die eingegangenen Berichte werden im Plenum vorgestellt - Bei fehlender Rückmeldung wird das Mitglied in Kenntnis gesetzt ### § 8 Rücknahme der Entsendung - Sollte ein Mitglied mindestens zwei Mal nicht der Pflicht zur Rückmeldung an die Bundesfachschaftentagung nachkommen, hält sich der Koordinierungsausschuss vor die Entsendung zurückzuziehen - Wird der Bundesfachschaftentagung Elektrotechnik zur Aufmerksamkeit gebracht, dass eines der in den studentischen Akkreditierungspool entsandten Mitglieder negativ auffällt, entscheidet der Koordinierungsausschuss über Rücknahme der Entsendung ### § 9 Entsendungen durch andere PTOs - Die Bundesfachschaftentagung Elektrotechnik hält sich das alleinige Vorschlagsrecht für Studentische Mitglieder des Akkreditierungspools der Fachrichtung Elektrotechnik vor.