diff --git a/2023_vorschlag-satzungsaenderung-sebaw.pdf b/2023_vorschlag-satzungsaenderung-sebaw.pdf index b7b399b..065979d 100644 Binary files a/2023_vorschlag-satzungsaenderung-sebaw.pdf and b/2023_vorschlag-satzungsaenderung-sebaw.pdf differ diff --git a/2023_vorschlag-satzungsaenderung-sebaw.tex b/2023_vorschlag-satzungsaenderung-sebaw.tex index 4d3c4e9..5d50d71 100644 --- a/2023_vorschlag-satzungsaenderung-sebaw.tex +++ b/2023_vorschlag-satzungsaenderung-sebaw.tex @@ -1,7 +1,7 @@ \documentclass{scrartcl} %DIF LATEXDIFF DIFFERENCE FILE %DIF DEL bufata-satzung-original.tex Tue May 31 22:07:11 2022 -%DIF ADD bufata-satzung.tex Sun Apr 23 21:08:28 2023 +%DIF ADD bufata-satzung.tex Tue Apr 25 21:09:42 2023 \usepackage[T1]{fontenc} \usepackage[utf8]{inputenc} \usepackage[ngerman]{babel} @@ -255,17 +255,16 @@ Organe des Vereins sind \DIFdelbegin \DIFdel{Wenn die Mitgliederversammlung im Rahmen einer Tagung der BuFaTa ET stattfindet, sollte in der Einladung zur BuFaTa auf die Versammlung hingewiesen werden. }\DIFdelend -(4\DIFaddbegin \DIFadd{) Die Tagesordnung setzt der Vorstand fest. +(4) Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig\DIFdelbegin \DIFdel{, wenn mindestens zehn stimmberechtigte Mitglieder oder mindestens 2/3 der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind. Zusätzlich ist für eine Änderung der Satzung die Anwesenheit von mindestens 10\,\% der ordentlichen Mitglieder erforderlich}\DIFdelend\DIFaddbegin \DIFadd{. } -\DIFadd{(5) Die Tagesordnung ist zu ergänzen, wenn dies ein Mitglied bis spätestens 1 Woche vor dem angesetzten Termin schriftlich oder per E-Mail beantragt. Die Ergänzung ist unverzüglich, spätestens zu Beginn der Versammlung bekanntzumachen. Über Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung, die erst in der Mitgliederversammlung gestellt werden, beschließt die Mitgliederversammlung. +\DIFadd{(5) Die Tagesordnung setzt der Vorstand fest. } -\DIFadd{(6) Eine Ergänzung der Tagesordnung um Anträge auf Änderung der Satzung oder Auflösung des Vereins ist unzulässig. +\DIFadd{(6) Die Tagesordnung ist zu ergänzen, wenn dies ein Mitglied bis spätestens 1 Woche vor dem angesetzten Termin schriftlich oder per E-Mail beantragt. Die Ergänzung ist unverzüglich}\DIFaddend , \DIFaddbegin \DIFadd{spätestens zu Beginn der Versammlung bekanntzumachen. Über Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung, die erst in der Mitgliederversammlung gestellt werden, beschließt die Mitglieder- versammlung. } -\DIFadd{(7}\DIFaddend ) Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig\DIFdelbegin \DIFdel{, wenn mindestens zehn stimmberechtigte Mitglieder oder mindestens 2/3 der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind. Zusätzlich ist für }\DIFdelend \DIFaddbegin \DIFadd{. }[\DIFadd{Für }\DIFaddend eine Änderung der Satzung \DIFdelbegin \DIFdel{die Anwesenheit }\DIFdelend \DIFaddbegin \DIFadd{oder die Auflösung des Vereins ist jedoch die Anwesenheit (auch in Form von delegierten Stimmen nach § 11 Abs. (4)) }\DIFaddend von mindestens 10\,\% der \DIFdelbegin \DIFdel{ordentlichen }\DIFdelend \DIFaddbegin \DIFadd{stimmberechtigten }\DIFaddend Mitglieder erforderlich.\DIFaddbegin ] \textit{\DIFadd{ich würde diesen 2. Satz gerne ebenfalls streichen - weil wozu?}} -\DIFaddend +\DIFadd{(7) Eine Ergänzung der Tagesordnung um Anträge auf Änderung der Satzung oder Auflösung des Vereins ist unzulässig}\DIFaddend . \subsection{§ 11 – Durchführung} @@ -357,9 +356,8 @@ Die Mitglieder des Vorstands nach Nr. 1 bis 3 werden \DIFaddbegin \DIFadd{mit ab \DIFdelbegin \DIFdel{Mitglieder, die über keine E-Mail-Adresse verfügen, erhalten das Zugangswort per Post an die letzte dem Vorstand bekannt gegebene Adresse. Ausreichend ist die ordnungsgemäße Absendung des Briefes zwei Tage vor der Mitgliederversammlung. }\DIFdelend -(3) In \DIFaddbegin \DIFadd{rein }\DIFaddend internetbasierten Mitgliederversammlungen ist eine Änderung der Satzung und die Auflösung des Vereins nicht zulässig\DIFdelbegin \DIFdel{. -}\DIFdelend \DIFaddbegin \DIFadd{, für hybride Veranstaltungen besteht keine Einschränkung. -}\textit{ \DIFadd{warum eigentlich? Wie wäre es mit komplett streichen?}} +(3) \DIFdelbegin \DIFdel{In internetbasierten Mitgliederversammlungen ist eine Änderung der Satzung und die Auflösung des Vereins nicht zulässig. +}\DIFdelend \DIFaddbegin \emph{\DIFadd{(weggefallen)}} \DIFaddend (4) Sämtliche Mitglieder sind verpflichtet, ihre Legitimationsdaten und das Zugangswort keinem Dritten zugänglich zu machen und unter strengem Verschluss zu halten. diff --git a/bufata-satzung.pdf b/bufata-satzung.pdf index d5d7534..a213bc1 100644 Binary files a/bufata-satzung.pdf and b/bufata-satzung.pdf differ diff --git a/bufata-satzung.tex b/bufata-satzung.tex index 76d08fd..3eafd8c 100644 --- a/bufata-satzung.tex +++ b/bufata-satzung.tex @@ -199,13 +199,13 @@ Organe des Vereins sind (3) Der Vorstand hat zur Mitgliederversammlung des Vereins mindestens 21 Tage vor ihrem Beginn schriftlich oder per E-Mail unter Nennung der Tagesordnung einzuladen. Der Tag des Beginns der Versammlung wird bei der Berechnung dieser Frist nicht mitgezählt. -(4) Die Tagesordnung setzt der Vorstand fest. +(4) Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig. -(5) Die Tagesordnung ist zu ergänzen, wenn dies ein Mitglied bis spätestens 1 Woche vor dem angesetzten Termin schriftlich oder per E-Mail beantragt. Die Ergänzung ist unverzüglich, spätestens zu Beginn der Versammlung bekanntzumachen. Über Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung, die erst in der Mitgliederversammlung gestellt werden, beschließt die Mitgliederversammlung. +(5) Die Tagesordnung setzt der Vorstand fest. -(6) Eine Ergänzung der Tagesordnung um Anträge auf Änderung der Satzung oder Auflösung des Vereins ist unzulässig. +(6) Die Tagesordnung ist zu ergänzen, wenn dies ein Mitglied bis spätestens 1 Woche vor dem angesetzten Termin schriftlich oder per E-Mail beantragt. Die Ergänzung ist unverzüglich, spätestens zu Beginn der Versammlung bekanntzumachen. Über Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung, die erst in der Mitgliederversammlung gestellt werden, beschließt die Mitgliederversammlung. -(7) Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig. [Für eine Änderung der Satzung oder die Auflösung des Vereins ist jedoch die Anwesenheit (auch in Form von delegierten Stimmen nach § 11 Abs. (4)) von mindestens 10\,\% der stimmberechtigten Mitglieder erforderlich.] \textit{ich würde diesen 2. Satz gerne ebenfalls streichen - weil wozu?} +(7) Eine Ergänzung der Tagesordnung um Anträge auf Änderung der Satzung oder Auflösung des Vereins ist unzulässig. \subsection{§ 11 – Durchführung} @@ -290,8 +290,7 @@ Die Mitglieder des Vorstands nach Nr. 1 bis 3 werden mit absoluter Mehrheit durc (2) Im Onlineverfahren wird das jeweils nur für die aktuelle Versammlung gültige Zugangswort mit einer gesonderten E-Mail unmittelbar vor der Versammlung, maximal drei Stunden davor, bekannt gegeben. Ausreichend ist dabei die ordnungsgemäße Absendung der E-Mail an die letzte dem Vorstand bekannt gegebene E-Mail-Adresse des jeweiligen Mitglieds. -(3) In rein internetbasierten Mitgliederversammlungen ist eine Änderung der Satzung und die Auflösung des Vereins nicht zulässig, für hybride Veranstaltungen besteht keine Einschränkung. -\textit{ warum eigentlich? Wie wäre es mit komplett streichen?} +(3) \emph{(weggefallen)} (4) Sämtliche Mitglieder sind verpflichtet, ihre Legitimationsdaten und das Zugangswort keinem Dritten zugänglich zu machen und unter strengem Verschluss zu halten.