diff --git a/bufata-satzung.tex b/bufata-satzung.tex index 6e8fbd4..9c1849b 100644 --- a/bufata-satzung.tex +++ b/bufata-satzung.tex @@ -212,7 +212,7 @@ Organe des Vereins sind (1) Ein Versammlungsleiter wird von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit gewählt. Der Schriftführer wird vom Versammlungsleiter zu Beginn der Versammlung bestimmt. -(2) Ein Antrag ist angenommen, wenn er mehr Ja- als Nein-Stimmen erhält und sich weniger als die Hälfte der Anwesenden stimmberechtigen Mitglieder enthält. Zur Änderung der Satzung und des Vereinszwecks ist eine Mehrheit von 3/4 der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich. +(2) Ein Antrag ist angenommen, wenn er mehr Ja- als Nein-Stimmen erhält und sich weniger als die Hälfte der anwesenden stimmberechtigen Mitglieder enthält. Zur Änderung der Satzung und des Vereinszwecks ist eine Mehrheit von 3/4 der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich. (3) Über die Mitgliederversammlungen ist ein Protokoll anzufertigen, das @@ -311,7 +311,7 @@ Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt da \emph{(weggefallen)} -\subsection{§ 18 – Datenschutz} +\subsection{§ 19 – Datenschutz} (1) Zur Erfüllung der Zwecke und Aufgaben des Vereins werden unter Beachtung der Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) personenbezogene Daten über persönliche und sachliche Verhältnisse der Mitglieder im Verein verarbeitet.