From d7d13380a05769f6987aae9f30e5612069e21e8c Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: Andreas Wolf Date: Fri, 19 May 2023 22:24:21 +0200 Subject: [PATCH] =?UTF-8?q?Inhaltliche=20=C3=84nderungen=20aus=20der=20Dis?= =?UTF-8?q?kussion=20w=C3=A4hrend=20der=20Sitzung=20in=20Ulm?= MIME-Version: 1.0 Content-Type: text/plain; charset=UTF-8 Content-Transfer-Encoding: 8bit --- bufata-satzung.tex | 6 +++--- 1 file changed, 3 insertions(+), 3 deletions(-) diff --git a/bufata-satzung.tex b/bufata-satzung.tex index 76d08fd..6e8fbd4 100644 --- a/bufata-satzung.tex +++ b/bufata-satzung.tex @@ -188,7 +188,7 @@ Organe des Vereins sind \item Auflösung des Vereins und folgende Verwendung des Vermögens \end{itemize} -(3) Die Mitgliederversammlung kann Beschlüsse des Vorstands mit der absoluten Mehrheit der anwesenden Mitglieder aufheben. +(3) Die Mitgliederversammlung kann Beschlüsse des Vorstands mit der absoluten Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder aufheben. \subsection{§ 10 – Einberufung} @@ -279,7 +279,7 @@ Die Mitglieder des Vorstands nach Nr. 1 bis 3 werden mit absoluter Mehrheit durc (1) Die Amtszeit der gewählten Vorstandsmitglieder beträgt ein Jahr; sie bleiben jedoch im Amt, bis ein neuer Vorstand nach Abs. 2 gewählt wurde. Wiederwahl ist zulässig. -(2) Die Mitglieder des Vorstands werden von der Mitgliederversammlung in allgemeiner, freier und gleicher Wahl gewählt. Wird dies von mindestens einem anwesenden Mitglied gefordert, erfolgt die Stimmabgabe geheim. Die Delegation von Stimmen ist nur möglich unter den in § 11 Abs. 4 genannten Voraussetzungen. +(2) Die gewählten Mitglieder des Vorstands werden von der Mitgliederversammlung in allgemeiner, freier und gleicher Wahl gewählt. Wird dies von mindestens einem anwesenden Mitglied gefordert, erfolgt die Stimmabgabe geheim. Die Delegation von Stimmen ist nur möglich unter den in § 11 Abs. 4 genannten Voraussetzungen. \section{V. Virtuelle Versammlungen und Beschlüsse} @@ -297,7 +297,7 @@ Die Mitglieder des Vorstands nach Nr. 1 bis 3 werden mit absoluter Mehrheit durc \subsection{§ 16a – Beschlüsse ohne Versammlung} -(1) Beschlüsse können auch schriftlich oder per E-Mail im Umlauf- oder Sternverfahren gefasst werden, wenn mindestens die Hälfte der Stimmberechtigten ihre Stimme abgeben und ausreichend Frist zur Abgabe bestand. +(1) Beschlüsse können auch schriftlich oder per E-Mail im Umlauf- oder Sternverfahren gefasst werden, wenn mindestens die Hälfte der Stimmberechtigten ihre Stimme abgeben und eine Frist von vier Wochen zur Abgabe bestand. \section{VI. Schlussbestimmungen}