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Natascha Günther 2024-06-01 15:50:18 +02:00
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@ -22,7 +22,7 @@ Stand: XX. BuFaTa in XXX: XXXXX 20XX
* Mit der Anmeldung verpflichten sich die Teilnehmenden die Tagungsgebühren zu entrichten. Spätestens bei Ankunft müssen die Tagungsgebühren bezahlt werden.
## § 3 Versammlungsleitung
* Die anwesenden Mitglieder wählen zu Beginn der Tagung die Versammlungsleitung mit einfacher Stimmehrheit.
* Die anwesenden Mitglieder wählen zu Beginn der Tagung die Versammlungsleitung mit einfacher Stimmenmehrheit.
* Die Versammlungsleitung ist für die Einhaltung der Geschäftsordnung zuständig.
* Die Versammlungsleitung leitet die Diskussion im Plenum. Die Versammlungsleitung erteilt das Wort in der Reihenfolge der Wortmeldungen. Wortmeldungen sind durch Handzeichen anzuzeigen. Die Redeliste wird unterbrochen durch
* einen Antrag zur Geschäftsordnung,
@ -35,8 +35,8 @@ Stand: XX. BuFaTa in XXX: XXXXX 20XX
* Gegen alle Entscheidungen der Versammlungsleitung kann nur unverzüglich Einspruch eingelegt werden. Über den Einspruch entscheiden die anwesenden Mitglieder mit einfacher Stimmenmehrheit.
## § 4 Protokollführung
* Die anwesenden Mitglieder der Tagung wählen nach Vorschlag der Versammlungsleitung zu Beginn jedes Plenums die Protokollführung, für das jeweilige Plenum.
* Die Protokollführung wird von mindestens einer Person übernommen, welche verantwortlich für die sachgerechte Einhaltung des Protokolls nach §4 (4) ist.
* Die anwesenden Mitglieder der Tagung wählen nach Vorschlag der Versammlungsleitung zu Beginn jedes Plenums die Protokollführung für das jeweilige Plenum.
* Die Protokollführung wird von mindestens einer Person übernommen, welche verantwortlich für die sachgerechte Einhaltung des Protokolls nach Abs. (4) ist.
* Die Wahl erfolgt mit einfacher Stimmenmehrheit.
* Die Plena-Protokolle sollen die Mitschriften der jeweiligen Plena enthalten. Insbesondere folgende Inhalte sind zu berücksichtigen:
* die anwesenden Mitglieder der BuFaTa ET,
@ -44,8 +44,8 @@ Stand: XX. BuFaTa in XXX: XXXXX 20XX
* die genehmigte Tagesordnung,
* den Wortlaut der gestellten Anträge und deren Abstimmungsergebnisse,
* den Wortlaut der schriftlichen Anfragen und deren Beantwortungen,
* Äußerungen, von denen ausdrücklich die Aufnahme ins Protokoll verlangt wird
* Eine Übersicht der vorgestellten und abgehaltenen Arbeitskreise, sowie ggf. deren Ergebnisse.
* Äußerungen, von denen ausdrücklich die Aufnahme ins Protokoll verlangt wird,
* eine Übersicht der vorgestellten und abgehaltenen Arbeitskreise, sowie ggf. deren Ergebnisse.
* Die Protokollierung von Arbeitskreisen ist von der jeweiligen Arbeitskreisleitung sicherzustellen. Die Aufgabe kann auf Teilnehmende eines Arbeitskreises delegiert werden.
* Die Arbeitskreis-Protokolle sollen die Mitschriften der jeweiligen Arbeitskreise enthalten. Insbesondere folgende Inhalte sind zu berücksichtigen:
* Anwesende Personen samt Hochschulzugehörigkeit (ggf. Fachschaftszugehörigkeit),