ergaenzung generalsekretariat

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Natascha 2024-04-24 20:39:45 +02:00
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@ -39,7 +39,7 @@ Stand: XX. BuFaTa in XXX: XXXXX 20XX
* Die Protokollführung wird von mindestens einer Person übernommen, welche verantwortlich für die sachgerechte Einhaltung des Protokolls nach §4 (4) ist.
* Die Wahl erfolgt mit einfacher Stimmenmehrheit.
* Die Plena-Protokolle sollen die Mitschriften der jeweiligen Plena enthalten. Insbesondere folgende Inhalte sind zu berücksichtigen:
* die anwesenden Mitglieder der Bundesfachschaftentagung der Elektrotechnik,
* die anwesenden Mitglieder der BuFaTa ET,
* den Wortlaut der Änderungen des letzten Protokolls,
* die genehmigte Tagesordnung,
* den Wortlaut der gestellten Anträge und deren Abstimmungsergebnisse,
@ -79,12 +79,12 @@ Wird von der BuFaTa ET vor Erledigung der Tagesordnung der Verlust der Beschluss
* Feststellung der Beschlussfähigkeit,
* Genehmigung der Tagesordnung,
* Berichte der Mitglieder,
* Bericht der Generalsekretärin,
* Bericht der Generalsekretärin und des Generalsekretariats,
* Berichte der Ausschüsse,
* Entlastung des Koordinierungsausschusses und der Generalsekretärin,
* gestellte Anträge zur Geschäftsordnung gemäß §7,
* die vom letzten Plenum für die aktuelle Sitzung bestimmten Tagesordnungspunkte,
* anstehende Wahlen der Generalsekretärin, der Ausschüsse und des nächsten Austragungsortes,
* anstehende Wahlen der Generalsekretärin, des Generalsekretariats, der Ausschüsse und des nächsten Austragungsortes,
* Festsetzung weiterer Plena,
* Verschiedenes.