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@ -108,11 +108,6 @@ Stand: 95. BuFaTa in Kiel: 02.11.2024
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* Auf Antrag ist eine geheime Wahl durchzuführen, Gegenrede und Abstimmungen hierzu sind nicht zulässig.
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* Auf Antrag ist eine geheime Wahl durchzuführen, Gegenrede und Abstimmungen hierzu sind nicht zulässig.
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* Falls nicht anders bestimmt gilt für Wahlen und Abstimmungen eine einfache Mehrheit.
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* Falls nicht anders bestimmt gilt für Wahlen und Abstimmungen eine einfache Mehrheit.
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## § 8a Wahlen
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* Die Besetzung der zu wählenden Organe wird von den Mitgliedern der BuFaTa ET durch Abstimmung mit einfacher Mehrheit geregelt.
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* Bei mehreren Kandidierenden ist diejenige Person gewählt, welche die meisten "Ja" - Stimmen auf sich vereint. Bei Stimmengleichheit entscheidet eine Stichwahl. Gegebenenfalls findet §8c (4) Anwendung.
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* Für Gültigkeit muss die gewählte Person die Wahl annehmen.
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## § 8a Wahlen
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## § 8a Wahlen
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* Die Besetzung der zu wählenden Organe und Ausschüsse wird im Plenum durch eine oder mehrere Wahlen bestimmt.
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* Die Besetzung der zu wählenden Organe und Ausschüsse wird im Plenum durch eine oder mehrere Wahlen bestimmt.
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* Bei mehreren Kandidierenden ist diejenige Person gewählt, welche die meisten "Ja" - Stimmen auf sich vereint. Bei Stimmengleichheit entscheidet eine Stichwahl.
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* Bei mehreren Kandidierenden ist diejenige Person gewählt, welche die meisten "Ja" - Stimmen auf sich vereint. Bei Stimmengleichheit entscheidet eine Stichwahl.
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