doppelten §8a entfernt

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Sebastian Römbke 2024-08-27 19:30:21 +02:00
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@ -108,11 +108,6 @@ Stand: 95. BuFaTa in Kiel: 02.11.2024
* Auf Antrag ist eine geheime Wahl durchzuführen, Gegenrede und Abstimmungen hierzu sind nicht zulässig.
* Falls nicht anders bestimmt gilt für Wahlen und Abstimmungen eine einfache Mehrheit.
## § 8a Wahlen
* Die Besetzung der zu wählenden Organe wird von den Mitgliedern der BuFaTa ET durch Abstimmung mit einfacher Mehrheit geregelt.
* Bei mehreren Kandidierenden ist diejenige Person gewählt, welche die meisten "Ja" - Stimmen auf sich vereint. Bei Stimmengleichheit entscheidet eine Stichwahl. Gegebenenfalls findet §8c (4) Anwendung.
* Für Gültigkeit muss die gewählte Person die Wahl annehmen.
## § 8a Wahlen
* Die Besetzung der zu wählenden Organe und Ausschüsse wird im Plenum durch eine oder mehrere Wahlen bestimmt.
* Bei mehreren Kandidierenden ist diejenige Person gewählt, welche die meisten "Ja" - Stimmen auf sich vereint. Bei Stimmengleichheit entscheidet eine Stichwahl.