Änderungsvorschläge Satzungsausschuss #2
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@ -39,7 +39,7 @@ Stand: XX. BuFaTa in XXX: XXXXX 20XX
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* Die Protokollführung wird von mindestens einer Person übernommen, welche verantwortlich für die sachgerechte Einhaltung des Protokolls nach §4 (4) ist.
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* Die Protokollführung wird von mindestens einer Person übernommen, welche verantwortlich für die sachgerechte Einhaltung des Protokolls nach §4 (4) ist.
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* Die Wahl erfolgt mit einfacher Stimmenmehrheit.
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* Die Wahl erfolgt mit einfacher Stimmenmehrheit.
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* Die Plena-Protokolle sollen die Mitschriften der jeweiligen Plena enthalten. Insbesondere folgende Inhalte sind zu berücksichtigen:
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* Die Plena-Protokolle sollen die Mitschriften der jeweiligen Plena enthalten. Insbesondere folgende Inhalte sind zu berücksichtigen:
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* die anwesenden Mitglieder der Bundesfachschaftentagung der Elektrotechnik,
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* die anwesenden Mitglieder der BuFaTa ET,
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* den Wortlaut der Änderungen des letzten Protokolls,
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* den Wortlaut der Änderungen des letzten Protokolls,
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* die genehmigte Tagesordnung,
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* die genehmigte Tagesordnung,
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* den Wortlaut der gestellten Anträge und deren Abstimmungsergebnisse,
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* den Wortlaut der gestellten Anträge und deren Abstimmungsergebnisse,
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@ -82,7 +82,7 @@ Wird von der BuFaTa ET vor Erledigung der Tagesordnung der Verlust der Beschluss
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* Bericht der Generalsekretärin,
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* Bericht der Generalsekretärin,
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* Berichte der Ausschüsse,
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* Berichte der Ausschüsse,
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* Entlastung des Koordinierungsausschusses und der Generalsekretärin,
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* Entlastung des Koordinierungsausschusses und der Generalsekretärin,
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* gestellte Anträge zur Geschäftsordnung gemäß § 7,
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* gestellte Anträge zur Geschäftsordnung gemäß §7,
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* die vom letzten Plenum für die aktuelle Sitzung bestimmten Tagesordnungspunkte,
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* die vom letzten Plenum für die aktuelle Sitzung bestimmten Tagesordnungspunkte,
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* anstehende Wahlen der Generalsekretärin, der Ausschüsse und des nächsten Austragungsortes,
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* anstehende Wahlen der Generalsekretärin, der Ausschüsse und des nächsten Austragungsortes,
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* Festsetzung weiterer Plena,
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* Festsetzung weiterer Plena,
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@ -115,7 +115,7 @@ Wahlen und Beschlüsse dürfen nur nach den in dieser Geschäftsordnung festgele
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## § 8b Stimmführung und Stimmrecht
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## § 8b Stimmführung und Stimmrecht
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* Jedes anwesende Mitglied hat eine Stimme.
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* Jedes anwesende Mitglied hat eine Stimme.
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* Die Mitglieder regeln jeweils ihre Stimmführung. Delegation an oder Stimmführung für andere Mitglieder ist nach der Satzung der BuFaTa ET § 12 zulässig.
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* Die Mitglieder regeln jeweils ihre Stimmführung. Delegation an oder Stimmführung für andere Mitglieder ist nach der Satzung der BuFaTa ET §12 zulässig.
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* Die Generalsekretärin prüft zu Beginn der BuFaTa ET, ob die Delegation im Sinne der Satzung der BuFaTa ET stimmberechtigt ist. Im Zweifelsfall entscheiden die anwesenden Mitglieder über die Mitgliedschaft einer Fachschaft beziehungsweise Anerkennung einer Delegation.
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* Die Generalsekretärin prüft zu Beginn der BuFaTa ET, ob die Delegation im Sinne der Satzung der BuFaTa ET stimmberechtigt ist. Im Zweifelsfall entscheiden die anwesenden Mitglieder über die Mitgliedschaft einer Fachschaft beziehungsweise Anerkennung einer Delegation.
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## § 8c Mehrheiten und Abstimmungsmodi
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## § 8c Mehrheiten und Abstimmungsmodi
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