Änderungsvorschläge Satzungsausschuss #2
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@ -11,7 +11,7 @@ Stand: XX. BuFaTa in XXX: XXXXX 20XX
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* den Wortlaut von Änderungsanträgen an der Satzung,
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* den Wortlaut von Änderungsanträgen an der Satzung,
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* den Wortlaut weiterer bisher eingegangener Anträge,
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* den Wortlaut weiterer bisher eingegangener Anträge,
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* eine vorläufige Tagesordnung,
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* eine vorläufige Tagesordnung,
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* den Zeitpunkt des Eröffnungsplenum,
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* den Zeitpunkt des Eröffnungsplenums,
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* den Austragungsort der Tagung,
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* den Austragungsort der Tagung,
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* Vorschläge für Arbeitsgruppen,
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* Vorschläge für Arbeitsgruppen,
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* Höhe der Tagungsgebühren.
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* Höhe der Tagungsgebühren.
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@ -22,7 +22,7 @@ Stand: XX. BuFaTa in XXX: XXXXX 20XX
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* Mit der Anmeldung verpflichten sich die Teilnehmenden die Tagungsgebühren zu entrichten. Spätestens bei Ankunft müssen die Tagungsgebühren bezahlt werden.
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* Mit der Anmeldung verpflichten sich die Teilnehmenden die Tagungsgebühren zu entrichten. Spätestens bei Ankunft müssen die Tagungsgebühren bezahlt werden.
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## § 3 Versammlungsleitung
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## § 3 Versammlungsleitung
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* Die anwesenden Mitglieder wählen zu Beginn der Tagung die Versammlungsleitung mit einfacher Stimmmehrheit.
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* Die anwesenden Mitglieder wählen zu Beginn der Tagung die Versammlungsleitung mit einfacher Stimmehrheit.
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* Die Versammlungsleitung ist für die Einhaltung der Geschäftsordnung zuständig.
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* Die Versammlungsleitung ist für die Einhaltung der Geschäftsordnung zuständig.
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* Die Versammlungsleitung leitet die Diskussion im Plenum. Die Versammlungsleitung erteilt das Wort in der Reihenfolge der Wortmeldungen. Wortmeldungen sind durch Handzeichen anzuzeigen. Die Redeliste wird unterbrochen durch
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* Die Versammlungsleitung leitet die Diskussion im Plenum. Die Versammlungsleitung erteilt das Wort in der Reihenfolge der Wortmeldungen. Wortmeldungen sind durch Handzeichen anzuzeigen. Die Redeliste wird unterbrochen durch
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* einen Antrag zur Geschäftsordnung,
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* einen Antrag zur Geschäftsordnung,
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@ -37,7 +37,7 @@ Stand: XX. BuFaTa in XXX: XXXXX 20XX
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## § 4 Protokollführung
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## § 4 Protokollführung
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* Die anwesenden Mitglieder der Tagung wählen nach Vorschlag der Versammlungsleitung zu Beginn jedes Plenums die Protokollführung, für das jeweilige Plenum.
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* Die anwesenden Mitglieder der Tagung wählen nach Vorschlag der Versammlungsleitung zu Beginn jedes Plenums die Protokollführung, für das jeweilige Plenum.
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* Die Protokollführung wird von mindestens einer Person übernommen, welche verantwortlich für die sachgerechte Einhaltung des Protokolls nach §4 (4) ist.
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* Die Protokollführung wird von mindestens einer Person übernommen, welche verantwortlich für die sachgerechte Einhaltung des Protokolls nach §4 (4) ist.
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* Die Wahl erfolgt mit einfacher Stimmmenmehrheit.
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* Die Wahl erfolgt mit einfacher Stimmenmehrheit.
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* Die Plena-Protokolle sollen die Mitschriften der jeweiligen Plena enthalten. Insbesondere folgende Inhalte sind zu berücksichtigen:
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* Die Plena-Protokolle sollen die Mitschriften der jeweiligen Plena enthalten. Insbesondere folgende Inhalte sind zu berücksichtigen:
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* die anwesenden Mitglieder der Bundesfachschaftentagung der Elektrotechnik,
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* die anwesenden Mitglieder der Bundesfachschaftentagung der Elektrotechnik,
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* den Wortlaut der Änderungen des letzten Protokolls,
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* den Wortlaut der Änderungen des letzten Protokolls,
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@ -52,7 +52,7 @@ Stand: XX. BuFaTa in XXX: XXXXX 20XX
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* Diskussions- bzw. Arbeitsgegenstand des AK,
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* Diskussions- bzw. Arbeitsgegenstand des AK,
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* Diskussionsinhalte und Ergebnisse.
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* Diskussionsinhalte und Ergebnisse.
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* Die Protokolle sind im BuFaTa-Wiki anzufertigen und innerhalb von vier (4) Wochen zu veröffentlichen. Dies ist von der Generalsekretärin sicherzustellen.
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* Die Protokolle sind im BuFaTa-Wiki anzufertigen und innerhalb von vier (4) Wochen zu veröffentlichen. Dies ist von der Generalsekretärin sicherzustellen.
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* Die ausgefertigten Protokolle sollen gegebenfalls mit Korrekturen auf der darauffolgenden BuFaTa ET vom Plenum genehmigt und dann von der Generalsekretärin endgültig veröffentlicht werden.
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* Die ausgefertigten Protokolle sollen ggf. mit Korrekturen auf der darauffolgenden BuFaTa ET vom Plenum genehmigt und dann von der Generalsekretärin endgültig veröffentlicht werden.
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## § 5 Beschlussfähigkeit
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## § 5 Beschlussfähigkeit
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Die BuFaTa ET ist nur in der Lage, Beschlüsse zu fassen und Wahlen abzuhalten, wenn sie beschlussfähig ist.
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Die BuFaTa ET ist nur in der Lage, Beschlüsse zu fassen und Wahlen abzuhalten, wenn sie beschlussfähig ist.
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@ -69,7 +69,7 @@ Wird von der BuFaTa ET vor Erledigung der Tagesordnung der Verlust der Beschluss
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## § 6a Aufstellung der Tagesordnung
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## § 6a Aufstellung der Tagesordnung
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* Die vorläufige Tagesordnung wird vom Koordinierungsausschuss im Einvernehmen mit dem ausrichtenden Mitglied aufgestellt.
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* Die vorläufige Tagesordnung wird vom Koordinierungsausschuss im Einvernehmen mit dem ausrichtenden Mitglied aufgestellt.
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* Anträge zur Aufnahme von Tagesordnungspunkten in die vorläufige Tagesordnung müssen dem Generalsekretär mindestens drei Wochen vor der Tagung vorliegen.
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* Anträge zur Aufnahme von Tagesordnungspunkten in die vorläufige Tagesordnung müssen der Generalsekretärin mindestens drei Wochen vor der Tagung vorliegen.
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* Anträge zur Änderung des Wortlautes der Geschäftsordnung sind im Rahmen eines Tagesordnungspunktes möglich.
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* Anträge zur Änderung des Wortlautes der Geschäftsordnung sind im Rahmen eines Tagesordnungspunktes möglich.
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## § 6b Inhalt der Tagesordnung
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## § 6b Inhalt der Tagesordnung
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@ -110,13 +110,13 @@ Wahlen und Beschlüsse dürfen nur nach den in dieser Geschäftsordnung festgele
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## § 8a Wahlen
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## § 8a Wahlen
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* Die Besetzung der zu wählenden Organe wird von den Mitgliedern der BuFaTa ET durch Abstimmung mit einfacher Mehrheit geregelt.
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* Die Besetzung der zu wählenden Organe wird von den Mitgliedern der BuFaTa ET durch Abstimmung mit einfacher Mehrheit geregelt.
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* Bei mehreren Kandidierenden ist diejenige Person gewählt, welche die meisten "Ja" - Stimmen auf sich vereint. Bei Stimmengleichheit entscheidet eine Stichwahl. Gegebenenfalls findet § 8c (4) Anwendung.
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* Bei mehreren Kandidierenden ist diejenige Person gewählt, welche die meisten "Ja" - Stimmen auf sich vereint. Bei Stimmengleichheit entscheidet eine Stichwahl. Gegebenenfalls findet §8c (4) Anwendung.
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* Für Gültigkeit muss die gewählte Person die Wahl annehmen.
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* Für Gültigkeit muss die gewählte Person die Wahl annehmen.
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## § 8b Stimmführung und Stimmrecht
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## § 8b Stimmführung und Stimmrecht
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* Jedes anwesende Mitglied hat eine Stimme.
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* Jedes anwesende Mitglied hat eine Stimme.
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* Die Mitglieder regeln jeweils ihre Stimmführung. Delegation an oder Stimmführung für andere Mitglieder ist nach der Satzung der BuFaTa ET § 12 zulässig.
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* Die Mitglieder regeln jeweils ihre Stimmführung. Delegation an oder Stimmführung für andere Mitglieder ist nach der Satzung der BuFaTa ET § 12 zulässig.
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* Die Generalsekretärin prüft zu Beginn der BuFaTa ET, ob die Delegation im Sinne der Satzung der BuFaTa ET stimmberechtigt ist. Im Zweifelsfalle entscheiden die anwesenden Mitglieder über die Mitgliedschaft einer Fachschaft beziehungsweise Anerkennung einer Delegation.
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* Die Generalsekretärin prüft zu Beginn der BuFaTa ET, ob die Delegation im Sinne der Satzung der BuFaTa ET stimmberechtigt ist. Im Zweifelsfall entscheiden die anwesenden Mitglieder über die Mitgliedschaft einer Fachschaft beziehungsweise Anerkennung einer Delegation.
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## § 8c Mehrheiten und Abstimmungsmodi
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## § 8c Mehrheiten und Abstimmungsmodi
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* Einfache Stimmenmehrheit bedeutet, dass die Zahl der "Ja" - Stimmen die der "Nein" - Stimmen überwiegt, sofern nicht §8c (4) der Geschäftsordnung der BuFaTa ET erfüllt ist.
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* Einfache Stimmenmehrheit bedeutet, dass die Zahl der "Ja" - Stimmen die der "Nein" - Stimmen überwiegt, sofern nicht §8c (4) der Geschäftsordnung der BuFaTa ET erfüllt ist.
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