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# Entsendungsrichtlinie der Bundesfachschaftentagung Elektrotechnik in den studentischen Akkreditierungspool
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Stand: 96. BuFaTa in Ilmenau: 31.05.2025
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### § 1 Geltungsbereich
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Nach § 3 Abs. 1 Richtlinien des Studentischen Akkreditierungspools ist die Bundesfachschaftentagung Elektrotechnik berechtigt Personen in den studentischen Akkreditierungspool zu entsenden.
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## I. Programmakkreditierungspool
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### § 2 Entsendung Programmakkreditierung
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Studierende werden nach Bestätigung des Plenums der Bundesfachschaftentagung durch das Generalsekretariat in den Programmakkreditierungspool entsendet.
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Hierzu hat die*der Kandidat:in folgende Kriterien zu erfüllen:
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- Die*Der Kandidat:in muss die erfolgreiche Teilnahme an einem Programmakkreditierungsseminar nachweisen
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- Die*Der Kandidat:in muss zuvor durch das Plenum der Bundesfachschaftentagung Elektrotechnik empfohlen worden sein
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- Die*Der Kandidat:in muss mindestens im zweiten Fachsemester in einen Elektrotechnik-nahen Studiengang eingeschrieben sein.
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### § 3 Ausnahmeregelung Programmakkreditierung
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In besonderen Fällen kann die Entsendung direkt durch den Koordinierungsausschuss erfolgen:
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- Hierzu wird eine Sitzung des Koordinierungsausschusses durch das Generalsekretariat einberufen
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- Die*Der Kandidat:in stellt sich in der Sitzung des Koordinierungsausschusses vor
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- Die Kriterien nach § 2 gelten entsprechend
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- Ein entsandtes Mitglied aus dem Programmakkreditierungspool sollte an der Sitzung teilnehmen
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- Über eventuelle Empfehlungen durch den Koordinierungsausschuss wird im Plenum berichtet.
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## II. Systemakkreditierungspool
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### § 4 Entsendung Systemakkreditierung
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Studierende werden nach Bestätigung des Plenums der Bundesfachschaftentagung Elektrotechnik durch das Generalsekretariat in den Systemakkreditierungspool entsendet.
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Hierzu hat die*der Kandidat:in folgende Kriterien zu erfüllen:
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- Die*Der Kandidat:in muss die erfolgreiche Teilnahme an einem Systemakkreditierungsseminar nachweisen
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- Die*Der Kandidat:in muss zuvor durch das Plenum der Bundesfachschaftentagung Elektrotechnik empfohlen worden sein
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- Die*Der Kandidat:in muss bereits in den Programmakkreditierungspool entsandt sein
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- Die*Der Kandidat:in muss mindestens 3 Akkreditierungsverfahren absolviert haben:
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- Hiervon sollte mindestens ein internes Akkreditierungsverfahren an einer systemakkreditierten Hochschule absolviert werden
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- Die*Der Kandidat:in sollte ausreichend Kenntnisse über QM Systeme, Qualitätssicherung, Prüfungsangelegenheiten und weitere Hochschul-Systeme haben
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### § 5 Ausnahmeregelung Systemakkreditierung
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In besonderen Fällen kann die Entsendung direkt durch den Koordinierungsausschuss erfolgen:
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- Hierzu wird eine Sitzung des Koordinierungsausschusses durch das Generalsekretariat einberufen
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- Die*Der Kandidat:in stellt sich in der Sitzung des Koordinierungsausschusses vor
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- Die Kriterien nach § 4 gelten entsprechend
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- Ein entsandtes Mitglied aus dem Systemakkreditierungspool sollte an der Sitzung teilnehmen
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### § 6 Bestätigung des Plenums
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Notwendig, um durch das Plenum der Bundesfachschaftentagung Elektrotechnik entsendet zu werden, ist:
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- Die persönliche Vorstellung auf einer Tagung, dies kann auch online geschehen, vorzugsweise aber vor Ort
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- Angabe von Name, Hochschule, Studiengang und Fachsemester
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### § 7 Pflicht zur aktiven Beteiligung
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Die Bundesfachschaftentagung Elektrotechnik fordert die durch sie entsendeten Mitglieder des studentischen Akkreditierungspools zur aktiven Rückmeldung auf:
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- Hierzu ist einmal im Jahr ein Bericht über die vergangene Tätigkeit beim Generalsekretariat einzureichen
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- Das Generalsekretariat fordert hierzu einmal pro Semester beim studentischen Akkreditierungspool die Liste der entsandten Mitglieder an und hält die eingegangenen Berichte nach
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- Die eingegangenen Berichte werden im Plenum vorgestellt
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- Bei fehlender Rückmeldung wird das Mitglied in Kenntnis gesetzt
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### § 8 Rücknahme der Entsendung
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- Sollte ein Mitglied mindestens zwei Mal nicht der Pflicht zur Rückmeldung an die Bundesfachschaftentagung nachkommen, hält sich der Koordinierungsausschuss vor die Entsendung zurückzuziehen
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- Wird der Bundesfachschaftentagung Elektrotechnik zur Aufmerksamkeit gebracht, dass eines der in den studentischen Akkreditierungspool entsandten Mitglieder negativ auffällt, entscheidet der Koordinierungsausschuss über Rücknahme der Entsendung
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### § 9 Entsendungen durch andere PTOs
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- Die Bundesfachschaftentagung Elektrotechnik hält sich das alleinige Vorschlagsrecht für Studentische Mitglieder des Akkreditierungspools der Fachrichtung Elektrotechnik vor.
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