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@ -20,7 +20,7 @@
\title{Satzung}
\subtitle{Verein der Freunde und Förderer der Bundesfachschaftentagung der Elektrotechnik -- Förderverein der BuFaTa ET e.V.}
\date{xx. xxx 2023}
\date{19. Mai 2023}
\begin{document}
@ -44,7 +44,7 @@
\vspace{5cm}
\mdseries Karlsruhe, \makeatletter \@date \makeatother
\mdseries \makeatletter \@date \makeatother
\end{titlepage}
@ -114,7 +114,7 @@ Dieser gemeinnützige Verein zur Förderung der Bundesfachschaftentagung Elektro
\subsection{§ 4}
\textit{weggefallen}
\emph{(weggefallen)}
\subsection{§ 5 Organe des Vereins}
@ -212,7 +212,7 @@ Organe des Vereins sind
(1) Ein Versammlungsleiter wird von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit gewählt. Der Schriftführer wird vom Versammlungsleiter zu Beginn der Versammlung bestimmt.
(2) Ein Antrag ist angenommen, wenn er mehr Ja- als Nein-Stimmen erhält und sich weniger als die Hälfte der Anwesenden stimmberechtigen Mitglieder enthält. Zur Änderung der Satzung und des Vereinszwecks ist eine Mehrheit von 3/4 der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich.
(2) Ein Antrag ist angenommen, wenn er mehr Ja- als Nein-Stimmen erhält und sich weniger als die Hälfte der anwesenden stimmberechtigen Mitglieder enthält. Zur Änderung der Satzung und des Vereinszwecks ist eine Mehrheit von 3/4 der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich.
(3) Über die Mitgliederversammlungen ist ein Protokoll anzufertigen, das
@ -229,7 +229,7 @@ enthält. Das vorläufige Protokoll ist den Teilnehmern der jeweiligen Mitgliede
(4) Mitglieder können bei Nichtanwesenheit ihr Stimmrecht an ein anderes Mitglied abtreten. Diese Abtretung ist der Versammlungsleitung schriftlich vorzulegen. Ein Mitglied kann neben seiner eigenen Stimme maximal die Stimmen von zwei weiteren Mitgliedern führen, sofern es dadurch nicht die Mehrheit der Stimmen in der Mitgliederversammlung führt. Die Weiterdelegation delegierter Stimmen ist unzulässig.
(5) Die Mitgliederversammlung kann nach § 16 virtuell (internetbasiert) oder hybrid (in präsenz und internetbasiert) abgehalten werden.
(5) Die Mitgliederversammlung kann nach § 16 virtuell (internetbasiert) oder hybrid (in Präsenz und internetbasiert) abgehalten werden.
@ -310,7 +310,7 @@ Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt da
\emph{(weggefallen)}
\subsection{§ 18 Datenschutz}
\subsection{§ 19 Datenschutz}
(1) Zur Erfüllung der Zwecke und Aufgaben des Vereins werden unter Beachtung der Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) personenbezogene Daten über persönliche und sachliche Verhältnisse der Mitglieder im Verein verarbeitet.