Finale Satzungsänderungen für Eintragung

Eine kleine Korrektur an § 2 (2) auf Anforderung des Finanzamts
(Schreiben vom 16.08.2013).
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Andreas Wolf 2013-08-19 13:27:02 +02:00
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\title{Satzung}
\subtitle{Verein der Freunde und Förderer der Bundesfachschaftentagung der Elektrotechnik -- Förderverein der BuFaTa ET}
\date{xx. August 2013}
\date{19. August 2013}
\begin{document}
@ -89,7 +89,7 @@ Dieser gemeinnützige Verein zur Förderung der Bundesfachschaftentagung Elektro
(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke der §§ 51 ff. Abgabenordnung. Er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
(2) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Sie haben bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen.
(2) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Sie haben bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen.
(3) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.