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@ -1,7 +1,7 @@
\documentclass{scrartcl}
%DIF LATEXDIFF DIFFERENCE FILE
%DIF DEL satzung-alt.tex Fri May 19 23:04:55 2023
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%DIF ADD satzung-neu.tex Wed Jul 29 22:55:18 2020
\usepackage[T1]{fontenc}
\usepackage[utf8]{inputenc}
\usepackage[ngerman]{babel}
@ -27,7 +27,7 @@
%DIF -------
\subtitle{Verein der Freunde und Förderer der Bundesfachschaftentagung der Elektrotechnik -- Förderverein der BuFaTa ET e.V.} %DIF >
%DIF -------
\date{19. \DIFdelbegin \DIFdel{August 2013}\DIFdelend \DIFaddbegin \DIFadd{Mai 2023}\DIFaddend }
\date{\DIFdelbegin \DIFdel{19. August 2013}\DIFdelend \DIFaddbegin \DIFadd{21. Juni 2019}\DIFaddend }
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@ -39,8 +39,6 @@
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@ -48,22 +46,6 @@
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\begin{document}
@ -88,7 +70,7 @@
\vspace{5cm}
\mdseries \DIFdelbegin \DIFdel{Karlsruhe, }\DIFdelend \makeatletter \@date \makeatother
\mdseries Karlsruhe, \makeatletter \@date \makeatother
\end{titlepage}
@ -123,8 +105,8 @@ Dieser gemeinnützige Verein zur Förderung der Bundesfachschaftentagung Elektro
(2) Sitz des Vereins ist Karlsruhe.
(3) Der Verein ist in das Vereinsregister \DIFdelbegin \DIFdel{einzutragen.
Nach der Eintragung führt er den Zusatz „e.V.
(3) Der Verein ist in das Vereinsregister \DIFdelbegin \DIFdel{einzutragen. Nach der Eintragung führt er den Zusatz „e.V.
}\DIFdelend \DIFaddbegin \DIFadd{des Amtsgerichts Mannheim eingetragen.
}\DIFaddend
@ -188,16 +170,16 @@ Organe des Vereins sind
(4) Natürliche Personen, die die Voraussetzungen des Absatzes 3 nicht erfüllen, und juristische Personen können, sofern sie die Ziele des Vereins unterstützen, Fördermitglieder werden.
(5) Über das Vorliegen der Voraussetzungen nach Absatz 3 Satz 1 entscheidet der Vorstand. Auf Verlangen des Mitgliedes oder Aufnahmewilligen hat er die Entscheidung \DIFdelbegin \DIFdel{schriftlich }\DIFdelend zu begründen.
(5) Über das Vorliegen der Voraussetzungen nach Absatz 3 Satz 1 entscheidet der Vorstand. Auf Verlangen des Mitgliedes oder Aufnahmewilligen hat er die Entscheidung schriftlich zu begründen.
\subsection{§ 7 Eintritt in den, Austritt und Ausschluss aus dem Verein}
(1) Der Eintritt in den Verein ist \DIFaddbegin \DIFadd{mittels Aufnahmeformular }\DIFaddend gegenüber dem Vorstand schriftlich \DIFaddbegin \DIFadd{oder per E-Mail }\DIFaddend zu erklären. Der Vorstand kann den Aufnahmeantrag ablehnen. In diesem Fall entscheidet hierüber die nächste ordentliche Mitgliederversammlung.
(1) Der Eintritt in den Verein ist gegenüber dem Vorstand schriftlich zu erklären. Der Vorstand kann den Aufnahmeantrag ablehnen. In diesem Fall entscheidet hierüber die nächste ordentliche Mitgliederversammlung.
(2) Der Austritt aus dem Verein ist jederzeit \DIFaddbegin \DIFadd{mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende }\DIFaddend zulässig. Er muss schriftlich \DIFaddbegin \DIFadd{oder per E-Mail }\DIFaddend gegenüber dem Vorstand erklärt werden.
(2) Der Austritt aus dem Verein ist jederzeit zulässig. Er muss schriftlich gegenüber dem Vorstand erklärt werden.
(3) Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn sein Verhalten in grober Weise gegen die Interessen des Vereins verstößt oder \DIFdelbegin \DIFdel{die fälligen Mitgliedsbeiträge nicht fristgemäß bezahlt werden}\DIFdelend \DIFaddbegin \DIFadd{ein Zahlungsrückstand trotz Mahnung über einen Zeitraum von 6 Monaten besteht}\DIFaddend . Über den Ausschluss entscheidet die Mitgliederversammlung, in dringenden Fällen der Vorstand. In den Fällen des Satzes 2 zweiter Halbsatz hat der Vorstand die Entscheidung der nächsten Mitgliederversammlung zur Genehmigung vorzulegen. Wird die Genehmigung verweigert, gilt der Ausschluss als nicht ausgesprochen.
(3) Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn sein Verhalten in grober Weise gegen die Interessen des Vereins verstößt oder die fälligen Mitgliedsbeiträge nicht fristgemäß bezahlt werden. Über den Ausschluss entscheidet die Mitgliederversammlung, in dringenden Fällen der Vorstand. In den Fällen des Satzes 2 zweiter Halbsatz hat der Vorstand die Entscheidung der nächsten Mitgliederversammlung zur Genehmigung vorzulegen. Wird die Genehmigung verweigert, gilt der Ausschluss als nicht ausgesprochen.
(4) Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod des Mitglieds bzw. bei juristischen Personen mit deren Erlöschen.
@ -214,11 +196,8 @@ Organe des Vereins sind
(3) Es steht jedem Mitglied frei, über den festgesetzten Mindestbeitrag hinaus freiwillig einen höheren Beitrag zu zahlen.
\DIFaddbegin \DIFadd{(4) Der Vorstand kann Beiträge stunden oder ganz oder teilweise erlassen.
}
\DIFaddend \section{III. Mitgliederversammlung}
\section{III. Mitgliederversammlung}
\subsection{§ 9 Aufgaben}
@ -230,9 +209,9 @@ Organe des Vereins sind
\item Wahl und Abwahl des Vorstands
\item Entlastung des Vorstands
\item Erlass und Änderung der \DIFdelbegin \DIFdel{Geschäftsordnungen des Vorstands
und der Mitgliederversammlung, der Finanzordnung
sowie }\DIFdelend \DIFaddbegin \DIFadd{Geschäftsordnung des Vorstands
}\item \DIFadd{Erlass und Änderung der Geschäftsordnung der Mitgliederversammlung
und }\DIFdelend \DIFaddbegin \DIFadd{Geschäftsordnung des Vorstands
}\item \DIFadd{Erlass und Änderung }\DIFaddend der \DIFdelbegin \DIFdel{Mitgliederversammlung, der Finanzordnung
sowie }\DIFdelend \DIFaddbegin \DIFadd{Geschäftsordnung der Mitgliederversammlung
}\item \DIFadd{Erlass und Änderung der Finanzordnung
}\item \DIFadd{Erlass und Änderung }\DIFaddend weiterer Ergänzungsordnungen zur Satzung
\item Wahl der Rechnungsprüfer des Vereins
@ -242,57 +221,34 @@ Organe des Vereins sind
\item Auflösung des Vereins und folgende Verwendung des Vermögens
\end{itemize}
(3) Die Mitgliederversammlung kann Beschlüsse des \DIFdelbegin \DIFdel{Vorstandes mit 2/3-Mehrheit }\DIFdelend \DIFaddbegin \DIFadd{Vorstands mit der absoluten Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder }\DIFaddend aufheben.
(3) Die Mitgliederversammlung kann Beschlüsse des Vorstandes mit \DIFdelbegin \DIFdel{2/3-Mehrheit }\DIFdelend \DIFaddbegin \DIFadd{der absoluten Mehrheit der anwesenden Mitglieder }\DIFaddend aufheben.
\subsection{§ 10 Einberufung}
(1) Eine ordentliche Mitgliederversammlung des Vereins ist mindestens einmal im Jahr abzuhalten. Sie sollte im Rahmen einer Tagung der Bundesfachschaftentagung Elektrotechnik stattfinden.
(2) Eine außerordentliche Mitgliederversammlung kann vom Vorstand unter Angabe der Gründe einberufen werden. Sie ist ferner einzuberufen, wenn dies 10\,\% der Mitglieder verlangen. Dieses Verlangen ist dem Vorstand schriftlich \DIFaddbegin \DIFadd{oder per E-Mail }\DIFaddend zuzuleiten.
(2) Eine außerordentliche Mitgliederversammlung kann vom Vorstand unter Angabe der Gründe einberufen werden. Sie ist ferner einzuberufen, wenn dies 10\,\% der Mitglieder verlangen. Dieses Verlangen ist dem Vorstand schriftlich zuzuleiten.
(3) Der Vorstand hat zur Mitgliederversammlung des Vereins mindestens 21 Tage vor ihrem Beginn schriftlich \DIFdelbegin \DIFdel{(per Brief- oder elektronischer Post) }\DIFdelend \DIFaddbegin \DIFadd{oder per E-Mail unter Nennung der Tagesordnung }\DIFaddend einzuladen. Der Tag des Beginns der Versammlung wird bei der Berechnung dieser Frist nicht mitgezählt.
(3) Der Vorstand hat zur Mitgliederversammlung des Vereins mindestens 21 Tage vor ihrem Beginn schriftlich (per Brief- oder elektronischer Post) einzuladen. Der Tag des Beginns der Versammlung wird bei der Berechnung dieser Frist nicht mitgezählt.
\DIFdelbegin \DIFdel{Wenn die Mitgliederversammlung im Rahmen einer Tagung der BuFaTa ET stattfindet, sollte in der Einladung zur BuFaTa auf die Versammlung hingewiesen werden.
}\DIFdelend
(4) Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig\DIFaddbegin \DIFadd{.
}
\DIFadd{(5) Die Tagesordnung setzt der Vorstand fest.
}
\DIFadd{(6) Die Tagesordnung ist zu ergänzen, wenn dies ein Mitglied bis spätestens 1 Woche vor dem angesetzten Termin schriftlich oder per E-Mail beantragt. Die Ergänzung ist unverzüglich}\DIFaddend , \DIFdelbegin \DIFdel{wenn mindestens zehn stimmberechtigte Mitglieder oder mindestens 2/3 der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind. Zusätzlich ist für eine Änderung der Satzung die Anwesenheit von mindestens 10\,\% der ordentlichen Mitglieder erforderlich}\DIFdelend \DIFaddbegin \DIFadd{spätestens zu Beginn der Versammlung bekanntzumachen. Über Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung, die erst in der Mitgliederversammlung gestellt werden, beschließt die Mitgliederversammlung}\DIFaddend .
\DIFaddbegin \DIFadd{(7) Eine Ergänzung der Tagesordnung um Anträge auf Änderung der Satzung oder Auflösung des Vereins ist unzulässig.
}
(4) Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens zehn stimmberechtigte Mitglieder oder \DIFaddbegin \DIFadd{ falls der Verein weniger als 15 stimmberechtigte Mitglieder hat }\DIFaddend mindestens 2/3 der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind. Zusätzlich ist für eine Änderung der Satzung die Anwesenheit von mindestens 10\,\% der ordentlichen Mitglieder erforderlich.
\DIFaddend \subsection{§ 11 Durchführung}
\subsection{§ 11 Durchführung}
(1) \DIFdelbegin \DIFdel{Versammlungsleiter ist der 1. Vorsitzende und im Falle seiner Verhinderung der 2. Vorsitzende. Sollten beide nicht anwesend sein, wird ein Versammlungsleiter }\DIFdelend \DIFaddbegin \DIFadd{Ein Versammlungsleiter wird }\DIFaddend von der Mitgliederversammlung \DIFaddbegin \DIFadd{mit einfacher Mehrheit }\DIFaddend gewählt. Der Schriftführer wird \DIFdelbegin \DIFdel{von der Mitgliederversammlung }\DIFdelend \DIFaddbegin \DIFadd{vom Versammlungsleiter }\DIFaddend zu Beginn der Versammlung bestimmt.
(2) Ein Antrag ist angenommen, wenn er mehr Ja- als Nein-Stimmen erhält und sich weniger als die Hälfte der \DIFdelbegin \DIFdel{Anwesenden }\DIFdelend \DIFaddbegin \DIFadd{anwesenden }\DIFaddend stimmberechtigen Mitglieder enthält. Zur Änderung der Satzung und des Vereinszwecks ist eine Mehrheit von 3/4 der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich.
(2) Ein Antrag ist angenommen, wenn er mehr Ja- als Nein-Stimmen erhält und sich weniger als die Hälfte der Anwesenden stimmberechtigen Mitglieder enthält. Zur Änderung der Satzung und des Vereinszwecks ist eine Mehrheit von 3/4 der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich.
(3) Über die Mitgliederversammlungen ist ein Protokoll anzufertigen, das
\DIFaddbegin
(3) Über die Mitgliederversammlungen ist ein Protokoll anzufertigen, das Ort, Datum und Zeit der Versammlung, die Anzahl der anwesenden Mitglieder sowie die Feststellung über die Beschlussfähigkeit, alle Anträge im Wortlaut, die Abstimmungsergebnisse sowie etwaige Anlagen enthält. \DIFdelbegin \DIFdel{Es ist den Mitgliedern bekannt zu machen und zu veröffentlichen. }\DIFdelend Bei internetbasierten Versammlungen ist zusätzlich das Verlaufsprotokoll, falls von der verwendeten Software angefertigt, an das Ergebnisprotokoll anzuhängen. Das \DIFaddbegin \DIFadd{vorläufige }\DIFaddend Protokoll ist vom Schriftführer sowie dem Versammlungsleiter zu unterzeichnen \DIFaddbegin \DIFadd{und den Mitgliedern spätestens mit der Einladung zur nachfolgenden Mitgliederversammlung bekannt zu machen. Die nachfolgende Mitgliederversammlung muss das vorläufige Protokoll genehmigen oder mit einfacher Mehrheit Änderungen beschließen. Das genehmigte Protokoll ist binnen vier Wochen den Vereinsmitgliedern zuzusenden}\DIFaddend .
\begin{enumerate}
\item \DIFaddend Ort, Datum und Zeit der Versammlung,
\DIFaddbegin \item \DIFaddend die Anzahl der anwesenden Mitglieder\DIFdelbegin \DIFdel{sowie }\DIFdelend \DIFaddbegin \DIFadd{,
}\item \DIFaddend die Feststellung über die Beschlussfähigkeit,
\DIFaddbegin \item \DIFaddend alle Anträge im Wortlaut,
\DIFaddbegin \item \DIFaddend die Abstimmungsergebnisse sowie
\DIFdelbegin \DIFdel{etwaige Anlagen }\DIFdelend \DIFaddbegin \item \DIFadd{etwaige Anlagen
}\end{enumerate}
\DIFaddend enthält. \DIFdelbegin \DIFdel{Es ist den Mitgliedern }\DIFdelend \DIFaddbegin \DIFadd{Das vorläufige Protokoll ist den Teilnehmern der jeweiligen Mitgliederversammlung binnen sieben Tagen }\DIFaddend bekannt zu machen\DIFdelbegin \DIFdel{und zu veröffentlichen. Bei internetbasierten Versammlungen ist zusätzlich das Verlaufsprotokoll, falls von der verwendeten Software angefertigt, an das Ergebnisprotokoll anzuhängen.
Das Protokoll ist vom Schriftführer sowie dem Versammlungsleiter zu unterzeichnen.
}\DIFdelend \DIFaddbegin \DIFadd{. Diese können 14 Tage ab Bekanntmachung Änderungen beantragen über die der Vorstand entscheidet. Anschließend wird das finale Protokoll innerhalb von sieben Tagen an alle Mitglieder verschickt.
(4) Mitglieder können bei Nichtanwesenheit ihr Stimmrecht an ein anderes Mitglied abtreten. Diese Abtretung ist der Versammlungsleitung schriftlich vorzulegen. Ein Mitglied kann neben seiner eigenen Stimme maximal die Stimmen von \DIFdelbegin \DIFdel{fünf }\DIFdelend \DIFaddbegin \DIFadd{zwei }\DIFaddend weiteren Mitgliedern führen, sofern es dadurch nicht die Mehrheit der Stimmen in der Mitgliederversammlung führt. Die Weiterdelegation delegierter Stimmen ist unzulässig. \DIFaddbegin \DIFadd{Delegierte Stimmen zählen nicht zur Anwesenheit.
}\DIFaddend
(4) Mitglieder können bei Nichtanwesenheit ihr Stimmrecht an ein anderes Mitglied abtreten. Diese Abtretung ist der Versammlungsleitung schriftlich vorzulegen. Ein Mitglied kann neben seiner eigenen Stimme maximal die Stimmen von \DIFdelbegin \DIFdel{fünf }\DIFdelend \DIFaddbegin \DIFadd{zwei }\DIFaddend weiteren Mitgliedern führen, sofern es dadurch nicht die Mehrheit der Stimmen in der Mitgliederversammlung führt. Die Weiterdelegation delegierter Stimmen ist unzulässig.
(5) Die Mitgliederversammlung kann nach § 16 virtuell (\DIFdelbegin \DIFdel{online) }\DIFdelend \DIFaddbegin \DIFadd{internetbasiert) oder hybrid (in präsenz und internetbasiert) }\DIFaddend abgehalten werden.
(5) Die Mitgliederversammlung kann nach § 16 virtuell (online) abgehalten werden.
@ -327,19 +283,18 @@ Die Mitglieder des Vorstands nach Nr. 1 bis 3 werden \DIFaddbegin \DIFadd{mit ab
\subsection{§ 14 Beschlussfassung}
(1) Der erste Vorsitzende lädt die Vorstandsmitglieder bei Bedarf unter Angabe der Tagesordnung zu Vorstandssitzungen ein. Die Einladung hat mit Frist von einer Woche schriftlich \DIFdelbegin \DIFdel{per Post oder }\DIFdelend \DIFaddbegin \DIFadd{oder per }\DIFaddend E-Mail zu erfolgen. Eine Vorstandssitzung hat stattzufinden, wenn mindestens zwei der Vorstandsmitglieder dies unter Angabe von Gründen verlangen.
(1) Der erste Vorsitzende lädt die Vorstandsmitglieder bei Bedarf unter Angabe der Tagesordnung zu Vorstandssitzungen ein. Die Einladung hat mit Frist von einer Woche schriftlich \DIFdelbegin \DIFdel{per Post oder E-Mail }\DIFdelend \DIFaddbegin \DIFadd{(per Brief oder elektronischer Post) }\DIFaddend zu erfolgen. Eine Vorstandssitzung hat stattzufinden, wenn mindestens zwei der Vorstandsmitglieder dies unter Angabe von Gründen verlangen.
(2) \DIFdelbegin \DIFdel{Die }\DIFdelend Beschlüsse des Vorstands sind \DIFdelbegin \DIFdel{schriftlich }\DIFdelend zu protokollieren und \DIFdelbegin \DIFdel{von dem ersten Vorsitzenden oder dem Protokollführer zu unterzeichnen}\DIFdelend \DIFaddbegin \DIFadd{müssen von einem Mitglied des Vorstands auf der nächsten Mitgliederversammlung vorgestellt werden}\DIFaddend .
(2) Die Beschlüsse des Vorstands sind schriftlich zu protokollieren und von dem ersten Vorsitzenden oder dem Protokollführer zu unterzeichnen. \DIFaddbegin \DIFadd{Beschlüsse des Vorstandes müssen von einem Mitglied des Vorstands auf der nächsten Mitgliederversammlung vorgestellt werden.
}\DIFaddend
(3) \DIFdelbegin \DIFdel{Jedes Vorstandsmitglied hat das Recht, sich durch in der Vorstandssitzung vorzulegende schriftliche Vollmacht durch ein anderes Vorstandsmitglied vertreten zu lassen. Eine Mehrfachvertretung ist nicht möglich. Das Stimmrecht kann auch schriftlich ausgeübt werden, wobei die schriftliche Stimmrechtsausübung dem ersten Vorsitzenden zu Beginn der Vorstandssitzung vorliegen muss.
}\DIFdelend \DIFaddbegin \emph{\DIFadd{(weggefallen)}}
\DIFaddend
(4) \DIFdelbegin \DIFdel{Vorstandsbeschlüsse können auch schriftlich im Umlaufverfahren gefasst werden, wenn alle Vorstandsmitglieder zustimmen.
}\DIFdelend \DIFaddbegin \emph{\DIFadd{(weggefallen)}}
\DIFaddend
(4) Vorstandsbeschlüsse können auch schriftlich im Umlaufverfahren gefasst werden, wenn alle Vorstandsmitglieder zustimmen.
(5) Vorstandssitzungen können nach § 16 virtuell (\DIFdelbegin \DIFdel{online) }\DIFdelend \DIFaddbegin \DIFadd{internetbasiert) oder hybrid (in präsenz und internetbasiert) }\DIFaddend abgehalten werden.
(5) Vorstandssitzungen können nach § 16 virtuell (online) abgehalten werden.
\subsection{§ 15 Wahl und Amtszeit}
@ -349,29 +304,20 @@ Die Mitglieder des Vorstands nach Nr. 1 bis 3 werden \DIFaddbegin \DIFadd{mit ab
(2) Die gewählten Mitglieder des Vorstands werden von der Mitgliederversammlung in allgemeiner, freier \DIFdelbegin \DIFdel{, geheimer }\DIFdelend und gleicher Wahl gewählt. \DIFaddbegin \DIFadd{Wird dies von mindestens einem anwesenden Mitglied gefordert, erfolgt die Stimmabgabe geheim. }\DIFaddend Die Delegation von Stimmen ist nur möglich unter den in § 11 Abs. 4 genannten Voraussetzungen.
\section{V. Virtuelle Versammlungen \DIFaddbegin \DIFadd{und Beschlüsse}\DIFaddend }
\section{V. Virtuelle Versammlungen}
\subsection{§ 16 Durchführung}
(1) Die Mitgliederversammlung und Vorstandssitzung kann internetbasiert in einem hierfür eingerichteten virtuellen Konferenzraum, der nur mit einem individuellen Login betreten werden kann, stattfinden. \DIFdelbegin \DIFdel{Unterstützend kann ein Telefonkonferenztool genutzt werden. }\DIFdelend Es sind geeignete technische/organisatorische Maßnahmen zu treffen, die sicherstellen, dass nur berechtigte Personen teilnehmen und ihre Mitgliedsrechte wahrnehmen, insbesondere bei Abstimmungen nur eine Stimme abgeben. Die Delegation von Stimmen nach § 11 Abs. 4 ist für \DIFaddbegin \DIFadd{rein }\DIFaddend internetbasierte Sitzungen unzulässig\DIFaddbegin \DIFadd{, bei hybriden Veranstaltungen dürfen nur am phyischen Veranstaltungsort anwesende Mitglieder die Stimmen anderer Mitglieder führen}\DIFaddend .
(1) Die Mitgliederversammlung und Vorstandssitzung kann internetbasiert in einem hierfür eingerichteten virtuellen Konferenzraum, der nur mit einem individuellen Login betreten werden kann, stattfinden. Unterstützend kann ein Telefonkonferenztool genutzt werden. Es sind geeignete technische/organisatorische Maßnahmen zu treffen, die sicherstellen, dass nur berechtigte Personen teilnehmen und ihre Mitgliedsrechte wahrnehmen, insbesondere bei Abstimmungen nur eine Stimme abgeben. Die Delegation von Stimmen nach § 11 Abs. 4 ist für internetbasierte Sitzungen unzulässig.
(2) Im Onlineverfahren wird das jeweils nur für die aktuelle Versammlung gültige Zugangswort mit einer gesonderten E-Mail unmittelbar vor der Versammlung, maximal drei Stunden davor, bekannt gegeben. Ausreichend ist dabei die ordnungsgemäße Absendung der E-Mail an die letzte dem Vorstand bekannt gegebene E-Mail-Adresse des jeweiligen Mitglieds.
\DIFdelbegin \DIFdel{Mitglieder, die über keine E-Mail-Adresse verfügen, erhalten das Zugangswort per Post an die letzte dem Vorstand bekannt gegebene Adresse. Ausreichend ist die ordnungsgemäße Absendung des Briefes zwei Tage vor der Mitgliederversammlung.
}\DIFdelend
(2) Im Onlineverfahren wird das jeweils nur für die aktuelle Versammlung gültige Zugangswort mit einer gesonderten E-Mail unmittelbar vor der Versammlung, maximal drei Stunden davor, bekannt gegeben. Ausreichend ist dabei die ordnungsgemäße Absendung der E-Mail an die letzte dem Vorstand bekannt gegebene E-Mail-Adresse des jeweiligen Mitglieds. Mitglieder, die über keine E-Mail-Adresse verfügen, erhalten das Zugangswort per Post an die letzte dem Vorstand bekannt gegebene Adresse. Ausreichend ist die ordnungsgemäße Absendung des Briefes zwei Tage vor der Mitgliederversammlung.
(3) \DIFdelbegin \DIFdel{In internetbasierten Mitgliederversammlungen ist eine Änderung der Satzung und die Auflösung des Vereins nicht zulässig.
}\DIFdelend \DIFaddbegin \emph{\DIFadd{(weggefallen)}}
\DIFaddend
(3) In internetbasierten Mitgliederversammlungen ist eine Änderung der Satzung und die Auflösung des Vereins nicht zulässig.
(4) Sämtliche Mitglieder sind verpflichtet, ihre Legitimationsdaten und das Zugangswort keinem Dritten zugänglich zu machen und unter strengem Verschluss zu halten.
\DIFaddbegin \subsection{\DIFadd{§ 16a Beschlüsse ohne Versammlung}}
\DIFadd{(1) Beschlüsse können auch schriftlich oder per E-Mail im Umlauf- oder Sternverfahren gefasst werden, wenn mindestens die Hälfte der Stimmberechtigten ihre Stimme abgeben und eine Frist von vier Wochen zur Abgabe bestand.
}
\DIFaddend \section{VI. Schlussbestimmungen}
\section{VI. Schlussbestimmungen}
\subsection{§ 17 Auflösung des Vereins}
@ -384,132 +330,83 @@ Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt da
}\DIFdelend \DIFaddbegin \emph{\DIFadd{(weggefallen)}}
\DIFaddend
\DIFdelbegin %DIFDELCMD < \newpage
%DIFDELCMD < %%%
\DIFdelend \DIFaddbegin \subsection{\DIFadd{§ 19 Datenschutz}}
\DIFaddend
\DIFdelbegin \DIFdel{Der Verein wurde am 09. Mai 2013 in Karlsruhe gegründet von}\DIFdelend \DIFaddbegin \DIFadd{(1) Zur Erfüllung der Zwecke und Aufgaben des Vereins werden unter Beachtung der Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) personenbezogene Daten über persönliche und sachliche Verhältnisse der Mitglieder im Verein verarbeitet.
}
\newpage
\DIFadd{(2) Soweit die in den jeweiligen Vorschriften beschriebenen Voraussetzungen vorliegen, hat jedes Vereinsmitglied insbesondere die folgenden Rechte}\DIFaddend :
Der Verein wurde am 09. Mai 2013 in Karlsruhe gegründet von:
\DIFdelbegin %DIFDELCMD < \vspace*{1.5cm}
%DIFDELCMD < %%%
\DIFdelend \DIFaddbegin \begin{compactitem}
\item \DIFadd{das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DS-GVO,
}\item \DIFadd{das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DS-GVO,
}\item \DIFadd{das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DS-GVO,
}\item \DIFadd{das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DS-GVO,
}\item \DIFadd{das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 DS-GVO und
}\item \DIFadd{das Widerspruchsrecht nach Artikel 21 DS-GVO.
}\end{compactitem}
\DIFaddend
\DIFdelbegin %DIFDELCMD < \begin{minipage}[t]{8cm}
%DIFDELCMD < %%%
\DIFdel{André Hillers
}%DIFDELCMD < \end{minipage}
%DIFDELCMD < \begin{minipage}[t]{8cm}
%DIFDELCMD < %%%
\DIFdel{Andreas Wolf
}%DIFDELCMD < \end{minipage}
%DIFDELCMD <
\vspace*{1.5cm}
%DIFDELCMD < \vspace{1.5cm}
%DIFDELCMD <
\begin{minipage}[t]{8cm}
André Hillers
\end{minipage}
\begin{minipage}[t]{8cm}
Andreas Wolf
\end{minipage}
%DIFDELCMD < \begin{minipage}[t]{8cm}
%DIFDELCMD < %%%
\DIFdel{Benjamin Utz
}%DIFDELCMD < \end{minipage}
%DIFDELCMD < \begin{minipage}[t]{8cm}
%DIFDELCMD < %%%
\DIFdel{Christian Albrecht
}%DIFDELCMD < \end{minipage}
%DIFDELCMD <
\vspace{1.5cm}
%DIFDELCMD < \vspace{1.5cm}
%DIFDELCMD <
\begin{minipage}[t]{8cm}
Benjamin Utz
\end{minipage}
\begin{minipage}[t]{8cm}
Christian Albrecht
\end{minipage}
%DIFDELCMD < \begin{minipage}[t]{8cm}
%DIFDELCMD < %%%
\DIFdel{Claudia Krenn
}%DIFDELCMD < \end{minipage}
%DIFDELCMD < \begin{minipage}[t]{8cm}
%DIFDELCMD < %%%
\DIFdel{Jan Bader
}%DIFDELCMD < \end{minipage}
%DIFDELCMD <
\vspace{1.5cm}
%DIFDELCMD < \vspace{1.5cm}
%DIFDELCMD <
\begin{minipage}[t]{8cm}
Claudia Krenn
\end{minipage}
\begin{minipage}[t]{8cm}
Jan Bader
\end{minipage}
%DIFDELCMD < \begin{minipage}[t]{8cm}
%DIFDELCMD < %%%
\DIFdel{Philipp Le
}%DIFDELCMD < \end{minipage}
%DIFDELCMD < \begin{minipage}[t]{8cm}
%DIFDELCMD < %%%
\DIFdel{Richard Reizel
}%DIFDELCMD < \end{minipage}
%DIFDELCMD <
\vspace{1.5cm}
%DIFDELCMD < \vspace{1.5cm}
%DIFDELCMD <
\begin{minipage}[t]{8cm}
Philipp Le
\end{minipage}
\begin{minipage}[t]{8cm}
Richard Reizel
\end{minipage}
%DIFDELCMD < \begin{minipage}[t]{8cm}
%DIFDELCMD < %%%
\DIFdel{Robert Niebsch
}%DIFDELCMD < \end{minipage}
%DIFDELCMD < \begin{minipage}[t]{8cm}
%DIFDELCMD < %%%
\DIFdel{Robert Schaller
}%DIFDELCMD < \end{minipage}
%DIFDELCMD <
\vspace{1.5cm}
%DIFDELCMD < \vspace{1.5cm}
%DIFDELCMD <
\begin{minipage}[t]{8cm}
Robert Niebsch
\end{minipage}
\begin{minipage}[t]{8cm}
Robert Schaller
\end{minipage}
%DIFDELCMD < \begin{minipage}[t]{8cm}
%DIFDELCMD < %%%
\DIFdel{Rüdiger Olschewsky
}%DIFDELCMD < \end{minipage}
%DIFDELCMD < \begin{minipage}[t]{8cm}
%DIFDELCMD < %%%
\DIFdel{Sebastian Hoop
}%DIFDELCMD < \end{minipage}
%DIFDELCMD <
\vspace{1.5cm}
%DIFDELCMD < \vspace{1.5cm}
%DIFDELCMD <
\begin{minipage}[t]{8cm}
Rüdiger Olschewsky
\end{minipage}
\begin{minipage}[t]{8cm}
Sebastian Hoop
\end{minipage}
%DIFDELCMD < \begin{minipage}[t]{8cm}
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\DIFdel{Sebastian Wienforth
}%DIFDELCMD < \end{minipage}
%DIFDELCMD < \begin{minipage}[t]{8cm}
%DIFDELCMD < %%%
\DIFdel{Stefan Schiller
}%DIFDELCMD < \end{minipage}
%DIFDELCMD <
\vspace{1.5cm}
%DIFDELCMD < \vspace{1.5cm}
%DIFDELCMD <
\begin{minipage}[t]{8cm}
Sebastian Wienforth
\end{minipage}
\begin{minipage}[t]{8cm}
Stefan Schiller
\end{minipage}
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\DIFdel{Tobias Brauer
}%DIFDELCMD < \end{minipage}
%DIFDELCMD <
\vspace{1.5cm}
%DIFDELCMD < \vspace{1cm}
%DIFDELCMD <
\begin{minipage}[t]{8cm}
Tobias Brauer
\end{minipage}
%DIFDELCMD < %%%
\DIFdel{Alle Gründungsmitglieder sind ordentliche Mitglieder im Sinne dieser Satzung.
}%DIFDELCMD <
\vspace{1cm}
%DIFDELCMD < %%%
\DIFdelend \DIFaddbegin \DIFadd{(3) Den Organen des Vereins, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern oder sonst für den Verein Tätigen ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu anderen als dem zur jeweiligen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, Dritten zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Pflicht besteht auch über das Ausscheiden der oben genannten Personen aus dem Verein hinaus.
}\DIFaddend\end{document}
Alle Gründungsmitglieder sind ordentliche Mitglieder im Sinne dieser Satzung.
\end{document}

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Binary file not shown.

View File

@ -20,7 +20,7 @@
\title{Satzung}
\subtitle{Verein der Freunde und Förderer der Bundesfachschaftentagung der Elektrotechnik -- Förderverein der BuFaTa ET e.V.}
\date{19. Mai 2023}
\date{21. Juni 2019}
\begin{document}
@ -44,7 +44,7 @@
\vspace{5cm}
\mdseries \makeatletter \@date \makeatother
\mdseries Karlsruhe, \makeatletter \@date \makeatother
\end{titlepage}
@ -114,7 +114,7 @@ Dieser gemeinnützige Verein zur Förderung der Bundesfachschaftentagung Elektro
\subsection{§ 4}
\emph{(weggefallen)}
\textit{weggefallen}
\subsection{§ 5 Organe des Vereins}
@ -139,16 +139,16 @@ Organe des Vereins sind
(4) Natürliche Personen, die die Voraussetzungen des Absatzes 3 nicht erfüllen, und juristische Personen können, sofern sie die Ziele des Vereins unterstützen, Fördermitglieder werden.
(5) Über das Vorliegen der Voraussetzungen nach Absatz 3 Satz 1 entscheidet der Vorstand. Auf Verlangen des Mitgliedes oder Aufnahmewilligen hat er die Entscheidung zu begründen.
(5) Über das Vorliegen der Voraussetzungen nach Absatz 3 Satz 1 entscheidet der Vorstand. Auf Verlangen des Mitgliedes oder Aufnahmewilligen hat er die Entscheidung schriftlich zu begründen.
\subsection{§ 7 Eintritt in den, Austritt und Ausschluss aus dem Verein}
(1) Der Eintritt in den Verein ist mittels Aufnahmeformular gegenüber dem Vorstand schriftlich oder per E-Mail zu erklären. Der Vorstand kann den Aufnahmeantrag ablehnen. In diesem Fall entscheidet hierüber die nächste ordentliche Mitgliederversammlung.
(1) Der Eintritt in den Verein ist gegenüber dem Vorstand schriftlich zu erklären. Der Vorstand kann den Aufnahmeantrag ablehnen. In diesem Fall entscheidet hierüber die nächste ordentliche Mitgliederversammlung.
(2) Der Austritt aus dem Verein ist jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende zulässig. Er muss schriftlich oder per E-Mail gegenüber dem Vorstand erklärt werden.
(2) Der Austritt aus dem Verein ist jederzeit zulässig. Er muss schriftlich gegenüber dem Vorstand erklärt werden.
(3) Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn sein Verhalten in grober Weise gegen die Interessen des Vereins verstößt oder ein Zahlungsrückstand trotz Mahnung über einen Zeitraum von 6 Monaten besteht. Über den Ausschluss entscheidet die Mitgliederversammlung, in dringenden Fällen der Vorstand. In den Fällen des Satzes 2 zweiter Halbsatz hat der Vorstand die Entscheidung der nächsten Mitgliederversammlung zur Genehmigung vorzulegen. Wird die Genehmigung verweigert, gilt der Ausschluss als nicht ausgesprochen.
(3) Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn sein Verhalten in grober Weise gegen die Interessen des Vereins verstößt oder die fälligen Mitgliedsbeiträge nicht fristgemäß bezahlt werden. Über den Ausschluss entscheidet die Mitgliederversammlung, in dringenden Fällen der Vorstand. In den Fällen des Satzes 2 zweiter Halbsatz hat der Vorstand die Entscheidung der nächsten Mitgliederversammlung zur Genehmigung vorzulegen. Wird die Genehmigung verweigert, gilt der Ausschluss als nicht ausgesprochen.
(4) Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod des Mitglieds bzw. bei juristischen Personen mit deren Erlöschen.
@ -163,8 +163,6 @@ Organe des Vereins sind
(3) Es steht jedem Mitglied frei, über den festgesetzten Mindestbeitrag hinaus freiwillig einen höheren Beitrag zu zahlen.
(4) Der Vorstand kann Beiträge stunden oder ganz oder teilweise erlassen.
\section{III. Mitgliederversammlung}
@ -188,48 +186,31 @@ Organe des Vereins sind
\item Auflösung des Vereins und folgende Verwendung des Vermögens
\end{itemize}
(3) Die Mitgliederversammlung kann Beschlüsse des Vorstands mit der absoluten Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder aufheben.
(3) Die Mitgliederversammlung kann Beschlüsse des Vorstandes mit der absoluten Mehrheit der anwesenden Mitglieder aufheben.
\subsection{§ 10 Einberufung}
(1) Eine ordentliche Mitgliederversammlung des Vereins ist mindestens einmal im Jahr abzuhalten. Sie sollte im Rahmen einer Tagung der Bundesfachschaftentagung Elektrotechnik stattfinden.
(2) Eine außerordentliche Mitgliederversammlung kann vom Vorstand unter Angabe der Gründe einberufen werden. Sie ist ferner einzuberufen, wenn dies 10\,\% der Mitglieder verlangen. Dieses Verlangen ist dem Vorstand schriftlich oder per E-Mail zuzuleiten.
(2) Eine außerordentliche Mitgliederversammlung kann vom Vorstand unter Angabe der Gründe einberufen werden. Sie ist ferner einzuberufen, wenn dies 10\,\% der Mitglieder verlangen. Dieses Verlangen ist dem Vorstand schriftlich zuzuleiten.
(3) Der Vorstand hat zur Mitgliederversammlung des Vereins mindestens 21 Tage vor ihrem Beginn schriftlich oder per E-Mail unter Nennung der Tagesordnung einzuladen. Der Tag des Beginns der Versammlung wird bei der Berechnung dieser Frist nicht mitgezählt.
(3) Der Vorstand hat zur Mitgliederversammlung des Vereins mindestens 21 Tage vor ihrem Beginn schriftlich (per Brief- oder elektronischer Post) einzuladen. Der Tag des Beginns der Versammlung wird bei der Berechnung dieser Frist nicht mitgezählt.
(4) Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig.
(5) Die Tagesordnung setzt der Vorstand fest.
(6) Die Tagesordnung ist zu ergänzen, wenn dies ein Mitglied bis spätestens 1 Woche vor dem angesetzten Termin schriftlich oder per E-Mail beantragt. Die Ergänzung ist unverzüglich, spätestens zu Beginn der Versammlung bekanntzumachen. Über Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung, die erst in der Mitgliederversammlung gestellt werden, beschließt die Mitgliederversammlung.
(7) Eine Ergänzung der Tagesordnung um Anträge auf Änderung der Satzung oder Auflösung des Vereins ist unzulässig.
(4) Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens zehn stimmberechtigte Mitglieder oder falls der Verein weniger als 15 stimmberechtigte Mitglieder hat mindestens 2/3 der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind. Zusätzlich ist für eine Änderung der Satzung die Anwesenheit von mindestens 10\,\% der ordentlichen Mitglieder erforderlich.
\subsection{§ 11 Durchführung}
(1) Ein Versammlungsleiter wird von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit gewählt. Der Schriftführer wird vom Versammlungsleiter zu Beginn der Versammlung bestimmt.
(2) Ein Antrag ist angenommen, wenn er mehr Ja- als Nein-Stimmen erhält und sich weniger als die Hälfte der anwesenden stimmberechtigen Mitglieder enthält. Zur Änderung der Satzung und des Vereinszwecks ist eine Mehrheit von 3/4 der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich.
(2) Ein Antrag ist angenommen, wenn er mehr Ja- als Nein-Stimmen erhält und sich weniger als die Hälfte der Anwesenden stimmberechtigen Mitglieder enthält. Zur Änderung der Satzung und des Vereinszwecks ist eine Mehrheit von 3/4 der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich.
(3) Über die Mitgliederversammlungen ist ein Protokoll anzufertigen, das
(3) Über die Mitgliederversammlungen ist ein Protokoll anzufertigen, das Ort, Datum und Zeit der Versammlung, die Anzahl der anwesenden Mitglieder sowie die Feststellung über die Beschlussfähigkeit, alle Anträge im Wortlaut, die Abstimmungsergebnisse sowie etwaige Anlagen enthält. Bei internetbasierten Versammlungen ist zusätzlich das Verlaufsprotokoll, falls von der verwendeten Software angefertigt, an das Ergebnisprotokoll anzuhängen. Das vorläufige Protokoll ist vom Schriftführer sowie dem Versammlungsleiter zu unterzeichnen und den Mitgliedern spätestens mit der Einladung zur nachfolgenden Mitgliederversammlung bekannt zu machen. Die nachfolgende Mitgliederversammlung muss das vorläufige Protokoll genehmigen oder mit einfacher Mehrheit Änderungen beschließen. Das genehmigte Protokoll ist binnen vier Wochen den Vereinsmitgliedern zuzusenden.
\begin{enumerate}
\item Ort, Datum und Zeit der Versammlung,
\item die Anzahl der anwesenden Mitglieder,
\item die Feststellung über die Beschlussfähigkeit,
\item alle Anträge im Wortlaut,
\item die Abstimmungsergebnisse sowie
\item etwaige Anlagen
\end{enumerate}
(4) Mitglieder können bei Nichtanwesenheit ihr Stimmrecht an ein anderes Mitglied abtreten. Diese Abtretung ist der Versammlungsleitung schriftlich vorzulegen. Ein Mitglied kann neben seiner eigenen Stimme maximal die Stimmen von zwei weiteren Mitgliedern führen, sofern es dadurch nicht die Mehrheit der Stimmen in der Mitgliederversammlung führt. Die Weiterdelegation delegierter Stimmen ist unzulässig. Delegierte Stimmen zählen nicht zur Anwesenheit.
enthält. Das vorläufige Protokoll ist den Teilnehmern der jeweiligen Mitgliederversammlung binnen sieben Tagen bekannt zu machen. Diese können 14 Tage ab Bekanntmachung Änderungen beantragen über die der Vorstand entscheidet. Anschließend wird das finale Protokoll innerhalb von sieben Tagen an alle Mitglieder verschickt.
(4) Mitglieder können bei Nichtanwesenheit ihr Stimmrecht an ein anderes Mitglied abtreten. Diese Abtretung ist der Versammlungsleitung schriftlich vorzulegen. Ein Mitglied kann neben seiner eigenen Stimme maximal die Stimmen von zwei weiteren Mitgliedern führen, sofern es dadurch nicht die Mehrheit der Stimmen in der Mitgliederversammlung führt. Die Weiterdelegation delegierter Stimmen ist unzulässig.
(5) Die Mitgliederversammlung kann nach § 16 virtuell (internetbasiert) oder hybrid (in Präsenz und internetbasiert) abgehalten werden.
(5) Die Mitgliederversammlung kann nach § 16 virtuell (online) abgehalten werden.
@ -264,15 +245,15 @@ Die Mitglieder des Vorstands nach Nr. 1 bis 3 werden mit absoluter Mehrheit durc
\subsection{§ 14 Beschlussfassung}
(1) Der erste Vorsitzende lädt die Vorstandsmitglieder bei Bedarf unter Angabe der Tagesordnung zu Vorstandssitzungen ein. Die Einladung hat mit Frist von einer Woche schriftlich oder per E-Mail zu erfolgen. Eine Vorstandssitzung hat stattzufinden, wenn mindestens zwei der Vorstandsmitglieder dies unter Angabe von Gründen verlangen.
(1) Der erste Vorsitzende lädt die Vorstandsmitglieder bei Bedarf unter Angabe der Tagesordnung zu Vorstandssitzungen ein. Die Einladung hat mit Frist von einer Woche schriftlich (per Brief oder elektronischer Post) zu erfolgen. Eine Vorstandssitzung hat stattzufinden, wenn mindestens zwei der Vorstandsmitglieder dies unter Angabe von Gründen verlangen.
(2) Beschlüsse des Vorstands sind zu protokollieren und müssen von einem Mitglied des Vorstands auf der nächsten Mitgliederversammlung vorgestellt werden.
(2) Die Beschlüsse des Vorstands sind schriftlich zu protokollieren und von dem ersten Vorsitzenden oder dem Protokollführer zu unterzeichnen. Beschlüsse des Vorstandes müssen von einem Mitglied des Vorstands auf der nächsten Mitgliederversammlung vorgestellt werden.
(3) \emph{(weggefallen)}
(4) \emph{(weggefallen)}
(4) Vorstandsbeschlüsse können auch schriftlich im Umlaufverfahren gefasst werden, wenn alle Vorstandsmitglieder zustimmen.
(5) Vorstandssitzungen können nach § 16 virtuell (internetbasiert) oder hybrid (in präsenz und internetbasiert) abgehalten werden.
(5) Vorstandssitzungen können nach § 16 virtuell (online) abgehalten werden.
\subsection{§ 15 Wahl und Amtszeit}
@ -282,22 +263,18 @@ Die Mitglieder des Vorstands nach Nr. 1 bis 3 werden mit absoluter Mehrheit durc
(2) Die gewählten Mitglieder des Vorstands werden von der Mitgliederversammlung in allgemeiner, freier und gleicher Wahl gewählt. Wird dies von mindestens einem anwesenden Mitglied gefordert, erfolgt die Stimmabgabe geheim. Die Delegation von Stimmen ist nur möglich unter den in § 11 Abs. 4 genannten Voraussetzungen.
\section{V. Virtuelle Versammlungen und Beschlüsse}
\section{V. Virtuelle Versammlungen}
\subsection{§ 16 Durchführung}
(1) Die Mitgliederversammlung und Vorstandssitzung kann internetbasiert in einem hierfür eingerichteten virtuellen Konferenzraum, der nur mit einem individuellen Login betreten werden kann, stattfinden. Es sind geeignete technische/organisatorische Maßnahmen zu treffen, die sicherstellen, dass nur berechtigte Personen teilnehmen und ihre Mitgliedsrechte wahrnehmen, insbesondere bei Abstimmungen nur eine Stimme abgeben. Die Delegation von Stimmen nach § 11 Abs. 4 ist für rein internetbasierte Sitzungen unzulässig, bei hybriden Veranstaltungen dürfen nur am phyischen Veranstaltungsort anwesende Mitglieder die Stimmen anderer Mitglieder führen.
(1) Die Mitgliederversammlung und Vorstandssitzung kann internetbasiert in einem hierfür eingerichteten virtuellen Konferenzraum, der nur mit einem individuellen Login betreten werden kann, stattfinden. Unterstützend kann ein Telefonkonferenztool genutzt werden. Es sind geeignete technische/organisatorische Maßnahmen zu treffen, die sicherstellen, dass nur berechtigte Personen teilnehmen und ihre Mitgliedsrechte wahrnehmen, insbesondere bei Abstimmungen nur eine Stimme abgeben. Die Delegation von Stimmen nach § 11 Abs. 4 ist für internetbasierte Sitzungen unzulässig.
(2) Im Onlineverfahren wird das jeweils nur für die aktuelle Versammlung gültige Zugangswort mit einer gesonderten E-Mail unmittelbar vor der Versammlung, maximal drei Stunden davor, bekannt gegeben. Ausreichend ist dabei die ordnungsgemäße Absendung der E-Mail an die letzte dem Vorstand bekannt gegebene E-Mail-Adresse des jeweiligen Mitglieds.
(2) Im Onlineverfahren wird das jeweils nur für die aktuelle Versammlung gültige Zugangswort mit einer gesonderten E-Mail unmittelbar vor der Versammlung, maximal drei Stunden davor, bekannt gegeben. Ausreichend ist dabei die ordnungsgemäße Absendung der E-Mail an die letzte dem Vorstand bekannt gegebene E-Mail-Adresse des jeweiligen Mitglieds. Mitglieder, die über keine E-Mail-Adresse verfügen, erhalten das Zugangswort per Post an die letzte dem Vorstand bekannt gegebene Adresse. Ausreichend ist die ordnungsgemäße Absendung des Briefes zwei Tage vor der Mitgliederversammlung.
(3) \emph{(weggefallen)}
(3) In internetbasierten Mitgliederversammlungen ist eine Änderung der Satzung und die Auflösung des Vereins nicht zulässig.
(4) Sämtliche Mitglieder sind verpflichtet, ihre Legitimationsdaten und das Zugangswort keinem Dritten zugänglich zu machen und unter strengem Verschluss zu halten.
\subsection{§ 16a Beschlüsse ohne Versammlung}
(1) Beschlüsse können auch schriftlich oder per E-Mail im Umlauf- oder Sternverfahren gefasst werden, wenn mindestens die Hälfte der Stimmberechtigten ihre Stimme abgeben und eine Frist von vier Wochen zur Abgabe bestand.
\section{VI. Schlussbestimmungen}
@ -310,20 +287,83 @@ Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt da
\emph{(weggefallen)}
\subsection{§ 19 Datenschutz}
(1) Zur Erfüllung der Zwecke und Aufgaben des Vereins werden unter Beachtung der Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) personenbezogene Daten über persönliche und sachliche Verhältnisse der Mitglieder im Verein verarbeitet.
\newpage
(2) Soweit die in den jeweiligen Vorschriften beschriebenen Voraussetzungen vorliegen, hat jedes Vereinsmitglied insbesondere die folgenden Rechte:
Der Verein wurde am 09. Mai 2013 in Karlsruhe gegründet von:
\begin{compactitem}
\item das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DS-GVO,
\item das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DS-GVO,
\item das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DS-GVO,
\item das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DS-GVO,
\item das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 DS-GVO und
\item das Widerspruchsrecht nach Artikel 21 DS-GVO.
\end{compactitem}
(3) Den Organen des Vereins, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern oder sonst für den Verein Tätigen ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu anderen als dem zur jeweiligen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, Dritten zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Pflicht besteht auch über das Ausscheiden der oben genannten Personen aus dem Verein hinaus.
\vspace*{1.5cm}
\begin{minipage}[t]{8cm}
André Hillers
\end{minipage}
\begin{minipage}[t]{8cm}
Andreas Wolf
\end{minipage}
\vspace{1.5cm}
\begin{minipage}[t]{8cm}
Benjamin Utz
\end{minipage}
\begin{minipage}[t]{8cm}
Christian Albrecht
\end{minipage}
\vspace{1.5cm}
\begin{minipage}[t]{8cm}
Claudia Krenn
\end{minipage}
\begin{minipage}[t]{8cm}
Jan Bader
\end{minipage}
\vspace{1.5cm}
\begin{minipage}[t]{8cm}
Philipp Le
\end{minipage}
\begin{minipage}[t]{8cm}
Richard Reizel
\end{minipage}
\vspace{1.5cm}
\begin{minipage}[t]{8cm}
Robert Niebsch
\end{minipage}
\begin{minipage}[t]{8cm}
Robert Schaller
\end{minipage}
\vspace{1.5cm}
\begin{minipage}[t]{8cm}
Rüdiger Olschewsky
\end{minipage}
\begin{minipage}[t]{8cm}
Sebastian Hoop
\end{minipage}
\vspace{1.5cm}
\begin{minipage}[t]{8cm}
Sebastian Wienforth
\end{minipage}
\begin{minipage}[t]{8cm}
Stefan Schiller
\end{minipage}
\vspace{1.5cm}
\begin{minipage}[t]{8cm}
Tobias Brauer
\end{minipage}
\vspace{1cm}
Alle Gründungsmitglieder sind ordentliche Mitglieder im Sinne dieser Satzung.
\end{document}