Take this, Amtsgericht Vol. III #2

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@ -1,7 +1,7 @@
\documentclass{scrartcl} \documentclass{scrartcl}
%DIF LATEXDIFF DIFFERENCE FILE %DIF LATEXDIFF DIFFERENCE FILE
%DIF DEL bufata-satzung-original.tex Tue May 31 22:07:11 2022 %DIF DEL bufata-satzung-original.tex Tue May 31 22:07:11 2022
%DIF ADD bufata-satzung.tex Sun Apr 23 21:08:28 2023 %DIF ADD bufata-satzung.tex Tue Apr 25 21:09:42 2023
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\usepackage[utf8]{inputenc} \usepackage[utf8]{inputenc}
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@ -255,17 +255,16 @@ Organe des Vereins sind
\DIFdelbegin \DIFdel{Wenn die Mitgliederversammlung im Rahmen einer Tagung der BuFaTa ET stattfindet, sollte in der Einladung zur BuFaTa auf die Versammlung hingewiesen werden. \DIFdelbegin \DIFdel{Wenn die Mitgliederversammlung im Rahmen einer Tagung der BuFaTa ET stattfindet, sollte in der Einladung zur BuFaTa auf die Versammlung hingewiesen werden.
}\DIFdelend }\DIFdelend
(4\DIFaddbegin \DIFadd{) Die Tagesordnung setzt der Vorstand fest. (4) Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig\DIFdelbegin \DIFdel{, wenn mindestens zehn stimmberechtigte Mitglieder oder mindestens 2/3 der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind. Zusätzlich ist für eine Änderung der Satzung die Anwesenheit von mindestens 10\,\% der ordentlichen Mitglieder erforderlich}\DIFdelend\DIFaddbegin \DIFadd{.
} }
\DIFadd{(5) Die Tagesordnung ist zu ergänzen, wenn dies ein Mitglied bis spätestens 1 Woche vor dem angesetzten Termin schriftlich oder per E-Mail beantragt. Die Ergänzung ist unverzüglich, spätestens zu Beginn der Versammlung bekanntzumachen. Über Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung, die erst in der Mitgliederversammlung gestellt werden, beschließt die Mitgliederversammlung. \DIFadd{(5) Die Tagesordnung setzt der Vorstand fest.
} }
\DIFadd{(6) Eine Ergänzung der Tagesordnung um Anträge auf Änderung der Satzung oder Auflösung des Vereins ist unzulässig. \DIFadd{(6) Die Tagesordnung ist zu ergänzen, wenn dies ein Mitglied bis spätestens 1 Woche vor dem angesetzten Termin schriftlich oder per E-Mail beantragt. Die Ergänzung ist unverzüglich}\DIFaddend , \DIFaddbegin \DIFadd{spätestens zu Beginn der Versammlung bekanntzumachen. Über Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung, die erst in der Mitgliederversammlung gestellt werden, beschließt die Mitglieder- versammlung.
} }
\DIFadd{(7}\DIFaddend ) Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig\DIFdelbegin \DIFdel{, wenn mindestens zehn stimmberechtigte Mitglieder oder mindestens 2/3 der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind. Zusätzlich ist für }\DIFdelend \DIFaddbegin \DIFadd{. }[\DIFadd{Für }\DIFaddend eine Änderung der Satzung \DIFdelbegin \DIFdel{die Anwesenheit }\DIFdelend \DIFaddbegin \DIFadd{oder die Auflösung des Vereins ist jedoch die Anwesenheit (auch in Form von delegierten Stimmen nach § 11 Abs. (4)) }\DIFaddend von mindestens 10\,\% der \DIFdelbegin \DIFdel{ordentlichen }\DIFdelend \DIFaddbegin \DIFadd{stimmberechtigten }\DIFaddend Mitglieder erforderlich.\DIFaddbegin ] \textit{\DIFadd{ich würde diesen 2. Satz gerne ebenfalls streichen - weil wozu?}} \DIFadd{(7) Eine Ergänzung der Tagesordnung um Anträge auf Änderung der Satzung oder Auflösung des Vereins ist unzulässig}\DIFaddend .
\DIFaddend
\subsection{§ 11 Durchführung} \subsection{§ 11 Durchführung}
@ -357,9 +356,8 @@ Die Mitglieder des Vorstands nach Nr. 1 bis 3 werden \DIFaddbegin \DIFadd{mit ab
\DIFdelbegin \DIFdel{Mitglieder, die über keine E-Mail-Adresse verfügen, erhalten das Zugangswort per Post an die letzte dem Vorstand bekannt gegebene Adresse. Ausreichend ist die ordnungsgemäße Absendung des Briefes zwei Tage vor der Mitgliederversammlung. \DIFdelbegin \DIFdel{Mitglieder, die über keine E-Mail-Adresse verfügen, erhalten das Zugangswort per Post an die letzte dem Vorstand bekannt gegebene Adresse. Ausreichend ist die ordnungsgemäße Absendung des Briefes zwei Tage vor der Mitgliederversammlung.
}\DIFdelend }\DIFdelend
(3) In \DIFaddbegin \DIFadd{rein }\DIFaddend internetbasierten Mitgliederversammlungen ist eine Änderung der Satzung und die Auflösung des Vereins nicht zulässig\DIFdelbegin \DIFdel{. (3) \DIFdelbegin \DIFdel{In internetbasierten Mitgliederversammlungen ist eine Änderung der Satzung und die Auflösung des Vereins nicht zulässig.
}\DIFdelend \DIFaddbegin \DIFadd{, für hybride Veranstaltungen besteht keine Einschränkung. }\DIFdelend \DIFaddbegin \emph{\DIFadd{(weggefallen)}}
}\textit{ \DIFadd{warum eigentlich? Wie wäre es mit komplett streichen?}}
\DIFaddend \DIFaddend
(4) Sämtliche Mitglieder sind verpflichtet, ihre Legitimationsdaten und das Zugangswort keinem Dritten zugänglich zu machen und unter strengem Verschluss zu halten. (4) Sämtliche Mitglieder sind verpflichtet, ihre Legitimationsdaten und das Zugangswort keinem Dritten zugänglich zu machen und unter strengem Verschluss zu halten.

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@ -199,13 +199,13 @@ Organe des Vereins sind
(3) Der Vorstand hat zur Mitgliederversammlung des Vereins mindestens 21 Tage vor ihrem Beginn schriftlich oder per E-Mail unter Nennung der Tagesordnung einzuladen. Der Tag des Beginns der Versammlung wird bei der Berechnung dieser Frist nicht mitgezählt. (3) Der Vorstand hat zur Mitgliederversammlung des Vereins mindestens 21 Tage vor ihrem Beginn schriftlich oder per E-Mail unter Nennung der Tagesordnung einzuladen. Der Tag des Beginns der Versammlung wird bei der Berechnung dieser Frist nicht mitgezählt.
(4) Die Tagesordnung setzt der Vorstand fest. (4) Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig.
(5) Die Tagesordnung ist zu ergänzen, wenn dies ein Mitglied bis spätestens 1 Woche vor dem angesetzten Termin schriftlich oder per E-Mail beantragt. Die Ergänzung ist unverzüglich, spätestens zu Beginn der Versammlung bekanntzumachen. Über Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung, die erst in der Mitgliederversammlung gestellt werden, beschließt die Mitgliederversammlung. (5) Die Tagesordnung setzt der Vorstand fest.
(6) Eine Ergänzung der Tagesordnung um Anträge auf Änderung der Satzung oder Auflösung des Vereins ist unzulässig. (6) Die Tagesordnung ist zu ergänzen, wenn dies ein Mitglied bis spätestens 1 Woche vor dem angesetzten Termin schriftlich oder per E-Mail beantragt. Die Ergänzung ist unverzüglich, spätestens zu Beginn der Versammlung bekanntzumachen. Über Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung, die erst in der Mitgliederversammlung gestellt werden, beschließt die Mitgliederversammlung.
(7) Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig. [Für eine Änderung der Satzung oder die Auflösung des Vereins ist jedoch die Anwesenheit (auch in Form von delegierten Stimmen nach § 11 Abs. (4)) von mindestens 10\,\% der stimmberechtigten Mitglieder erforderlich.] \textit{ich würde diesen 2. Satz gerne ebenfalls streichen - weil wozu?} (7) Eine Ergänzung der Tagesordnung um Anträge auf Änderung der Satzung oder Auflösung des Vereins ist unzulässig.
\subsection{§ 11 Durchführung} \subsection{§ 11 Durchführung}
@ -290,8 +290,7 @@ Die Mitglieder des Vorstands nach Nr. 1 bis 3 werden mit absoluter Mehrheit durc
(2) Im Onlineverfahren wird das jeweils nur für die aktuelle Versammlung gültige Zugangswort mit einer gesonderten E-Mail unmittelbar vor der Versammlung, maximal drei Stunden davor, bekannt gegeben. Ausreichend ist dabei die ordnungsgemäße Absendung der E-Mail an die letzte dem Vorstand bekannt gegebene E-Mail-Adresse des jeweiligen Mitglieds. (2) Im Onlineverfahren wird das jeweils nur für die aktuelle Versammlung gültige Zugangswort mit einer gesonderten E-Mail unmittelbar vor der Versammlung, maximal drei Stunden davor, bekannt gegeben. Ausreichend ist dabei die ordnungsgemäße Absendung der E-Mail an die letzte dem Vorstand bekannt gegebene E-Mail-Adresse des jeweiligen Mitglieds.
(3) In rein internetbasierten Mitgliederversammlungen ist eine Änderung der Satzung und die Auflösung des Vereins nicht zulässig, für hybride Veranstaltungen besteht keine Einschränkung. (3) \emph{(weggefallen)}
\textit{ warum eigentlich? Wie wäre es mit komplett streichen?}
(4) Sämtliche Mitglieder sind verpflichtet, ihre Legitimationsdaten und das Zugangswort keinem Dritten zugänglich zu machen und unter strengem Verschluss zu halten. (4) Sämtliche Mitglieder sind verpflichtet, ihre Legitimationsdaten und das Zugangswort keinem Dritten zugänglich zu machen und unter strengem Verschluss zu halten.