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4.6 KiB

Entsendungsrichtlinie der Bundesfachschaftentagung Elektrotechnik in den studentischen Akkreditierungspool

Stand: 96. BuFaTa in Ilmenau: 31.05.2025

§ 1 Geltungsbereich

Nach § 3 Abs. 1 Richtlinien des Studentischen Akkreditierungspools ist die Bundesfachschaftentagung Elektrotechnik berechtigt Personen in den studentischen Akkreditierungspool zu entsenden.

I. Programmakkreditierungspool

§ 2 Entsendung Programmakkreditierung

Studierende werden nach Bestätigung des Plenums der Bundesfachschaftentagung durch das Generalsekretariat in den Programmakkreditierungspool entsendet.

Hierzu hat die*der Kandidat:in folgende Kriterien zu erfüllen:

  • Die*Der Kandidat:in muss die erfolgreiche Teilnahme an einem Programmakkreditierungsseminar nachweisen
  • Die*Der Kandidat:in muss zuvor durch das Plenum der Bundesfachschaftentagung Elektrotechnik empfohlen worden sein
  • Die*Der Kandidat:in muss mindestens im zweiten Fachsemester in einen Elektrotechnik-nahen Studiengang eingeschrieben sein.

§ 3 Ausnahmeregelung Programmakkreditierung

In besonderen Fällen kann die Entsendung direkt durch den Koordinierungsausschuss erfolgen:

  • Hierzu wird eine Sitzung des Koordinierungsausschusses durch das Generalsekretariat einberufen
  • Die*Der Kandidat:in stellt sich in der Sitzung des Koordinierungsausschusses vor
  • Die Kriterien nach § 2 gelten entsprechend
  • Ein entsandtes Mitglied aus dem Programmakkreditierungspool sollte an der Sitzung teilnehmen
  • Über eventuelle Empfehlungen durch den Koordinierungsausschuss wird im Plenum berichtet.

II. Systemakkreditierungspool

§ 4 Entsendung Systemakkreditierung

Studierende werden nach Bestätigung des Plenums der Bundesfachschaftentagung Elektrotechnik durch das Generalsekretariat in den Systemakkreditierungspool entsendet.

Hierzu hat die*der Kandidat:in folgende Kriterien zu erfüllen:

  • Die*Der Kandidat:in muss die erfolgreiche Teilnahme an einem Systemakkreditierungsseminar nachweisen
  • Die*Der Kandidat:in muss zuvor durch das Plenum der Bundesfachschaftentagung Elektrotechnik empfohlen worden sein
  • Die*Der Kandidat:in muss bereits in den Programmakkreditierungspool entsandt sein
  • Die*Der Kandidat:in muss mindestens 3 Akkreditierungsverfahren absolviert haben:
    • Hiervon sollte mindestens ein internes Akkreditierungsverfahren an einer systemakkreditierten Hochschule absolviert werden
    • Die*Der Kandidat:in sollte ausreichend Kenntnisse über QM Systeme, Qualitätssicherung, Prüfungsangelegenheiten und weitere Hochschul-Systeme haben

§ 5 Ausnahmeregelung Systemakkreditierung

In besonderen Fällen kann die Entsendung direkt durch den Koordinierungsausschuss erfolgen:

  • Hierzu wird eine Sitzung des Koordinierungsausschusses durch das Generalsekretariat einberufen
  • Die*Der Kandidat:in stellt sich in der Sitzung des Koordinierungsausschusses vor
  • Die Kriterien nach § 4 gelten entsprechend
  • Ein entsandtes Mitglied aus dem Systemakkreditierungspool sollte an der Sitzung teilnehmen

§ 6 Bestätigung des Plenums

Notwendig, um durch das Plenum der Bundesfachschaftentagung Elektrotechnik entsendet zu werden, ist:

  • Die persönliche Vorstellung auf einer Tagung, dies kann auch online geschehen, vorzugsweise aber vor Ort
  • Angabe von Name, Hochschule, Studiengang und Fachsemester

§ 7 Pflicht zur aktiven Beteiligung

Die Bundesfachschaftentagung Elektrotechnik fordert die durch sie entsendeten Mitglieder des studentischen Akkreditierungspools zur aktiven Rückmeldung auf:

  • Hierzu ist einmal im Jahr ein Bericht über die vergangene Tätigkeit beim Generalsekretariat einzureichen
  • Das Generalsekretariat fordert hierzu einmal pro Semester beim studentischen Akkreditierungspool die Liste der entsandten Mitglieder an und hält die eingegangenen Berichte nach
  • Die eingegangenen Berichte werden im Plenum vorgestellt
  • Bei fehlender Rückmeldung wird das Mitglied in Kenntnis gesetzt

§ 8 Rücknahme der Entsendung

  • Sollte ein Mitglied mindestens zwei Mal nicht der Pflicht zur Rückmeldung an die Bundesfachschaftentagung nachkommen, hält sich der Koordinierungsausschuss vor die Entsendung zurückzuziehen
  • Wird der Bundesfachschaftentagung Elektrotechnik zur Aufmerksamkeit gebracht, dass eines der in den studentischen Akkreditierungspool entsandten Mitglieder negativ auffällt, entscheidet der Koordinierungsausschuss über Rücknahme der Entsendung

§ 9 Entsendungen durch andere PTOs

  • Die Bundesfachschaftentagung Elektrotechnik hält sich das alleinige Vorschlagsrecht für Studentische Mitglieder des Akkreditierungspools der Fachrichtung Elektrotechnik vor.