4.6 KiB
Entsendungsrichtlinie der Bundesfachschaftentagung Elektrotechnik in den studentischen Akkreditierungspool
Stand: 96. BuFaTa in Ilmenau: 31.05.2025
§ 1 Geltungsbereich
Nach § 3 Abs. 1 Richtlinien des Studentischen Akkreditierungspools ist die Bundesfachschaftentagung Elektrotechnik berechtigt Personen in den studentischen Akkreditierungspool zu entsenden.
I. Programmakkreditierungspool
§ 2 Entsendung Programmakkreditierung
Studierende werden nach Bestätigung des Plenums der Bundesfachschaftentagung durch das Generalsekretariat in den Programmakkreditierungspool entsendet.
Hierzu hat die*der Kandidat:in folgende Kriterien zu erfüllen:
- Die*Der Kandidat:in muss die erfolgreiche Teilnahme an einem Programmakkreditierungsseminar nachweisen
- Die*Der Kandidat:in muss zuvor durch das Plenum der Bundesfachschaftentagung Elektrotechnik empfohlen worden sein
- Die*Der Kandidat:in muss mindestens im zweiten Fachsemester in einen Elektrotechnik-nahen Studiengang eingeschrieben sein.
§ 3 Ausnahmeregelung Programmakkreditierung
In besonderen Fällen kann die Entsendung direkt durch den Koordinierungsausschuss erfolgen:
- Hierzu wird eine Sitzung des Koordinierungsausschusses durch das Generalsekretariat einberufen
- Die*Der Kandidat:in stellt sich in der Sitzung des Koordinierungsausschusses vor
- Die Kriterien nach § 2 gelten entsprechend
- Ein entsandtes Mitglied aus dem Programmakkreditierungspool sollte an der Sitzung teilnehmen
- Über eventuelle Empfehlungen durch den Koordinierungsausschuss wird im Plenum berichtet.
II. Systemakkreditierungspool
§ 4 Entsendung Systemakkreditierung
Studierende werden nach Bestätigung des Plenums der Bundesfachschaftentagung Elektrotechnik durch das Generalsekretariat in den Systemakkreditierungspool entsendet.
Hierzu hat die*der Kandidat:in folgende Kriterien zu erfüllen:
- Die*Der Kandidat:in muss die erfolgreiche Teilnahme an einem Systemakkreditierungsseminar nachweisen
- Die*Der Kandidat:in muss zuvor durch das Plenum der Bundesfachschaftentagung Elektrotechnik empfohlen worden sein
- Die*Der Kandidat:in muss bereits in den Programmakkreditierungspool entsandt sein
- Die*Der Kandidat:in muss mindestens 3 Akkreditierungsverfahren absolviert haben:
- Hiervon sollte mindestens ein internes Akkreditierungsverfahren an einer systemakkreditierten Hochschule absolviert werden
- Die*Der Kandidat:in sollte ausreichend Kenntnisse über QM Systeme, Qualitätssicherung, Prüfungsangelegenheiten und weitere Hochschul-Systeme haben
§ 5 Ausnahmeregelung Systemakkreditierung
In besonderen Fällen kann die Entsendung direkt durch den Koordinierungsausschuss erfolgen:
- Hierzu wird eine Sitzung des Koordinierungsausschusses durch das Generalsekretariat einberufen
- Die*Der Kandidat:in stellt sich in der Sitzung des Koordinierungsausschusses vor
- Die Kriterien nach § 4 gelten entsprechend
- Ein entsandtes Mitglied aus dem Systemakkreditierungspool sollte an der Sitzung teilnehmen
§ 6 Bestätigung des Plenums
Notwendig, um durch das Plenum der Bundesfachschaftentagung Elektrotechnik entsendet zu werden, ist:
- Die persönliche Vorstellung auf einer Tagung, dies kann auch online geschehen, vorzugsweise aber vor Ort
- Angabe von Name, Hochschule, Studiengang und Fachsemester
§ 7 Pflicht zur aktiven Beteiligung
Die Bundesfachschaftentagung Elektrotechnik fordert die durch sie entsendeten Mitglieder des studentischen Akkreditierungspools zur aktiven Rückmeldung auf:
- Hierzu ist einmal im Jahr ein Bericht über die vergangene Tätigkeit beim Generalsekretariat einzureichen
- Das Generalsekretariat fordert hierzu einmal pro Semester beim studentischen Akkreditierungspool die Liste der entsandten Mitglieder an und hält die eingegangenen Berichte nach
- Die eingegangenen Berichte werden im Plenum vorgestellt
- Bei fehlender Rückmeldung wird das Mitglied in Kenntnis gesetzt
§ 8 Rücknahme der Entsendung
- Sollte ein Mitglied mindestens zwei Mal nicht der Pflicht zur Rückmeldung an die Bundesfachschaftentagung nachkommen, hält sich der Koordinierungsausschuss vor die Entsendung zurückzuziehen
- Wird der Bundesfachschaftentagung Elektrotechnik zur Aufmerksamkeit gebracht, dass eines der in den studentischen Akkreditierungspool entsandten Mitglieder negativ auffällt, entscheidet der Koordinierungsausschuss über Rücknahme der Entsendung
§ 9 Entsendungen durch andere PTOs
- Die Bundesfachschaftentagung Elektrotechnik hält sich das alleinige Vorschlagsrecht für Studentische Mitglieder des Akkreditierungspools der Fachrichtung Elektrotechnik vor.