Finaler Stand, der auch in der Einladung zur
Mitgliederversammlung verschickt wurde
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@ -1,7 +1,7 @@
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\documentclass{scrartcl}
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\documentclass{scrartcl}
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%DIF LATEXDIFF DIFFERENCE FILE
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%DIF DEL bufata-satzung-original.tex Tue May 31 22:07:11 2022
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%DIF DEL bufata-satzung-original.tex Tue May 31 22:07:11 2022
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%DIF ADD bufata-satzung.tex Sun Apr 23 21:08:28 2023
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%DIF ADD bufata-satzung.tex Tue Apr 25 21:09:42 2023
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\usepackage[T1]{fontenc}
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\usepackage[T1]{fontenc}
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\usepackage[utf8]{inputenc}
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\usepackage[utf8]{inputenc}
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\usepackage[ngerman]{babel}
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\usepackage[ngerman]{babel}
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@ -255,17 +255,16 @@ Organe des Vereins sind
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\DIFdelbegin \DIFdel{Wenn die Mitgliederversammlung im Rahmen einer Tagung der BuFaTa ET stattfindet, sollte in der Einladung zur BuFaTa auf die Versammlung hingewiesen werden.
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\DIFdelbegin \DIFdel{Wenn die Mitgliederversammlung im Rahmen einer Tagung der BuFaTa ET stattfindet, sollte in der Einladung zur BuFaTa auf die Versammlung hingewiesen werden.
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}\DIFdelend
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}\DIFdelend
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(4\DIFaddbegin \DIFadd{) Die Tagesordnung setzt der Vorstand fest.
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(4) Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig\DIFdelbegin \DIFdel{, wenn mindestens zehn stimmberechtigte Mitglieder oder mindestens 2/3 der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind. Zusätzlich ist für eine Änderung der Satzung die Anwesenheit von mindestens 10\,\% der ordentlichen Mitglieder erforderlich}\DIFdelend\DIFaddbegin \DIFadd{.
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}
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}
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\DIFadd{(5) Die Tagesordnung ist zu ergänzen, wenn dies ein Mitglied bis spätestens 1 Woche vor dem angesetzten Termin schriftlich oder per E-Mail beantragt. Die Ergänzung ist unverzüglich, spätestens zu Beginn der Versammlung bekanntzumachen. Über Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung, die erst in der Mitgliederversammlung gestellt werden, beschließt die Mitgliederversammlung.
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\DIFadd{(5) Die Tagesordnung setzt der Vorstand fest.
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}
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}
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\DIFadd{(6) Eine Ergänzung der Tagesordnung um Anträge auf Änderung der Satzung oder Auflösung des Vereins ist unzulässig.
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\DIFadd{(6) Die Tagesordnung ist zu ergänzen, wenn dies ein Mitglied bis spätestens 1 Woche vor dem angesetzten Termin schriftlich oder per E-Mail beantragt. Die Ergänzung ist unverzüglich}\DIFaddend , \DIFaddbegin \DIFadd{spätestens zu Beginn der Versammlung bekanntzumachen. Über Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung, die erst in der Mitgliederversammlung gestellt werden, beschließt die Mitglieder- versammlung.
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}
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\DIFadd{(7}\DIFaddend ) Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig\DIFdelbegin \DIFdel{, wenn mindestens zehn stimmberechtigte Mitglieder oder mindestens 2/3 der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind. Zusätzlich ist für }\DIFdelend \DIFaddbegin \DIFadd{. }[\DIFadd{Für }\DIFaddend eine Änderung der Satzung \DIFdelbegin \DIFdel{die Anwesenheit }\DIFdelend \DIFaddbegin \DIFadd{oder die Auflösung des Vereins ist jedoch die Anwesenheit (auch in Form von delegierten Stimmen nach § 11 Abs. (4)) }\DIFaddend von mindestens 10\,\% der \DIFdelbegin \DIFdel{ordentlichen }\DIFdelend \DIFaddbegin \DIFadd{stimmberechtigten }\DIFaddend Mitglieder erforderlich.\DIFaddbegin ] \textit{\DIFadd{ich würde diesen 2. Satz gerne ebenfalls streichen - weil wozu?}}
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\DIFadd{(7) Eine Ergänzung der Tagesordnung um Anträge auf Änderung der Satzung oder Auflösung des Vereins ist unzulässig}\DIFaddend .
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\DIFaddend
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\subsection{§ 11 – Durchführung}
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\subsection{§ 11 – Durchführung}
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@ -357,9 +356,8 @@ Die Mitglieder des Vorstands nach Nr. 1 bis 3 werden \DIFaddbegin \DIFadd{mit ab
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\DIFdelbegin \DIFdel{Mitglieder, die über keine E-Mail-Adresse verfügen, erhalten das Zugangswort per Post an die letzte dem Vorstand bekannt gegebene Adresse. Ausreichend ist die ordnungsgemäße Absendung des Briefes zwei Tage vor der Mitgliederversammlung.
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\DIFdelbegin \DIFdel{Mitglieder, die über keine E-Mail-Adresse verfügen, erhalten das Zugangswort per Post an die letzte dem Vorstand bekannt gegebene Adresse. Ausreichend ist die ordnungsgemäße Absendung des Briefes zwei Tage vor der Mitgliederversammlung.
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}\DIFdelend
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}\DIFdelend
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(3) In \DIFaddbegin \DIFadd{rein }\DIFaddend internetbasierten Mitgliederversammlungen ist eine Änderung der Satzung und die Auflösung des Vereins nicht zulässig\DIFdelbegin \DIFdel{.
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(3) \DIFdelbegin \DIFdel{In internetbasierten Mitgliederversammlungen ist eine Änderung der Satzung und die Auflösung des Vereins nicht zulässig.
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}\DIFdelend \DIFaddbegin \DIFadd{, für hybride Veranstaltungen besteht keine Einschränkung.
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}\DIFdelend \DIFaddbegin \emph{\DIFadd{(weggefallen)}}
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}\textit{ \DIFadd{warum eigentlich? Wie wäre es mit komplett streichen?}}
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\DIFaddend
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\DIFaddend
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(4) Sämtliche Mitglieder sind verpflichtet, ihre Legitimationsdaten und das Zugangswort keinem Dritten zugänglich zu machen und unter strengem Verschluss zu halten.
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(4) Sämtliche Mitglieder sind verpflichtet, ihre Legitimationsdaten und das Zugangswort keinem Dritten zugänglich zu machen und unter strengem Verschluss zu halten.
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@ -199,13 +199,13 @@ Organe des Vereins sind
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(3) Der Vorstand hat zur Mitgliederversammlung des Vereins mindestens 21 Tage vor ihrem Beginn schriftlich oder per E-Mail unter Nennung der Tagesordnung einzuladen. Der Tag des Beginns der Versammlung wird bei der Berechnung dieser Frist nicht mitgezählt.
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(3) Der Vorstand hat zur Mitgliederversammlung des Vereins mindestens 21 Tage vor ihrem Beginn schriftlich oder per E-Mail unter Nennung der Tagesordnung einzuladen. Der Tag des Beginns der Versammlung wird bei der Berechnung dieser Frist nicht mitgezählt.
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(4) Die Tagesordnung setzt der Vorstand fest.
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(4) Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig.
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(5) Die Tagesordnung ist zu ergänzen, wenn dies ein Mitglied bis spätestens 1 Woche vor dem angesetzten Termin schriftlich oder per E-Mail beantragt. Die Ergänzung ist unverzüglich, spätestens zu Beginn der Versammlung bekanntzumachen. Über Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung, die erst in der Mitgliederversammlung gestellt werden, beschließt die Mitgliederversammlung.
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(5) Die Tagesordnung setzt der Vorstand fest.
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(6) Eine Ergänzung der Tagesordnung um Anträge auf Änderung der Satzung oder Auflösung des Vereins ist unzulässig.
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(6) Die Tagesordnung ist zu ergänzen, wenn dies ein Mitglied bis spätestens 1 Woche vor dem angesetzten Termin schriftlich oder per E-Mail beantragt. Die Ergänzung ist unverzüglich, spätestens zu Beginn der Versammlung bekanntzumachen. Über Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung, die erst in der Mitgliederversammlung gestellt werden, beschließt die Mitgliederversammlung.
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(7) Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig. [Für eine Änderung der Satzung oder die Auflösung des Vereins ist jedoch die Anwesenheit (auch in Form von delegierten Stimmen nach § 11 Abs. (4)) von mindestens 10\,\% der stimmberechtigten Mitglieder erforderlich.] \textit{ich würde diesen 2. Satz gerne ebenfalls streichen - weil wozu?}
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(7) Eine Ergänzung der Tagesordnung um Anträge auf Änderung der Satzung oder Auflösung des Vereins ist unzulässig.
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\subsection{§ 11 – Durchführung}
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\subsection{§ 11 – Durchführung}
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@ -290,8 +290,7 @@ Die Mitglieder des Vorstands nach Nr. 1 bis 3 werden mit absoluter Mehrheit durc
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(2) Im Onlineverfahren wird das jeweils nur für die aktuelle Versammlung gültige Zugangswort mit einer gesonderten E-Mail unmittelbar vor der Versammlung, maximal drei Stunden davor, bekannt gegeben. Ausreichend ist dabei die ordnungsgemäße Absendung der E-Mail an die letzte dem Vorstand bekannt gegebene E-Mail-Adresse des jeweiligen Mitglieds.
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(2) Im Onlineverfahren wird das jeweils nur für die aktuelle Versammlung gültige Zugangswort mit einer gesonderten E-Mail unmittelbar vor der Versammlung, maximal drei Stunden davor, bekannt gegeben. Ausreichend ist dabei die ordnungsgemäße Absendung der E-Mail an die letzte dem Vorstand bekannt gegebene E-Mail-Adresse des jeweiligen Mitglieds.
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(3) In rein internetbasierten Mitgliederversammlungen ist eine Änderung der Satzung und die Auflösung des Vereins nicht zulässig, für hybride Veranstaltungen besteht keine Einschränkung.
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(3) \emph{(weggefallen)}
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\textit{ warum eigentlich? Wie wäre es mit komplett streichen?}
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(4) Sämtliche Mitglieder sind verpflichtet, ihre Legitimationsdaten und das Zugangswort keinem Dritten zugänglich zu machen und unter strengem Verschluss zu halten.
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(4) Sämtliche Mitglieder sind verpflichtet, ihre Legitimationsdaten und das Zugangswort keinem Dritten zugänglich zu machen und unter strengem Verschluss zu halten.
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